Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftErfolglose Kinderwunschbehandlung: Krankenkasse muss für drei Versuche mit derselben Methode zahlen
Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat eine für die Praxis bedeutsame Auslegung der Vorschrift vorgenommen, nach der die Krankenkassen die Kosten für drei erfolglose Versuche der Kinderwunschbehandlung übernehmen müssen. Für die Anzahl der erfolglosen Versuche sei nur auf dieselbe Behandlungsmethode abzustellen. Wurden daneben auch weitere erfolglose Versuche mit anderen Methoden unternommen, so sei dies grundsätzlich unbeachtlich.
Tabletten-Holen während Arbeitspause: Steht nicht unter Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
Eine Näherin, die eine Arbeitspause einlegt, um von ihr vergessene, regelmäßig eingenommene Medikamente aus ihrem Auto zu holen, steht auf dem Rückweg vom Parkplatz zu ihrer Arbeitsstätte nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg entschieden.
Vermittlung von Umsätzen im Einlagengeschäft: Folgen (fiktiven) Verzichts auf Steuerbefreiung
Der (fiktive) Verzicht auf die Steuerbefreiung für die Vermittlung von Umsätzen im Einlagengeschäft (§ 4 Nr. 8 Buchst. d in Verbindung mit § 9 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz – UStG) im übrigen Gemeinschaftsgebiet führt zur Nichtanwendung des Vorsteuerausschlusses nach § 15 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 UStG. Dies hat das Finanzgericht (FG) Hamburg entschieden.
beA-Verbot gegenüber Finanzverwaltung: Droht nun doch
Elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung soll künftig nicht mehr über die besonderen elektronischen Postfächer von Anwaltschaft und Steuerberaterschaft erfolgen dürfen. Nach Protesten aus beiden Berufsgruppen war die entsprechende Regelung zwar wieder aus dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 gestrichen worden. Der Bundesrat will jedoch an ihr festhalten. Dies meldet die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK).
Hund: Therapiewahl grundsätzlich Aufgabe des behandelnden Tierarztes
Die Therapiewahl ist grundsätzlich Aufgabe des behandelnden Tierarztes. Ein vom Hundebesitzer wahrgenommenes Hinken des linken Hinterlaufs bedeutet nicht, dass die Operation am rechten Hinterlauf behandlungsfehlerhaft erfolgte. Ein Laie könne nicht sicher auf die Ursache eines etwaigen Hinkens schließen, so das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. Häufig sei gerade die kollaterale Seite betroffen.
Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber: Kommunikationshandbuch wurde aktualisiert
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) informiert über eine Aktualisierung des Kommunikationshandbuchs für die Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DAC7) mit allgemeinen Vorgaben zur Datenübermittlung.
