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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Aldi Süd: Muss seine Preiswerbung ändern

Aldi Süd darf Produkte nicht länger als „Preis-Highlight“ unter Angabe eines früheren Preises bewerben, wenn der als „Highlight“ bezeichnete Preis höher ist als der niedrigste Preis, der in den letzten 30 Tagen vor der Preisherabsetzung verlangt wurde. Das hat das Landgericht (LG) Düsseldorf entschieden und damit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. recht gegeben. Aldi habe mit der Werbung gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) verstoßen.

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Abwerbung von Mitarbeitern: Nicht per se unlauter

Besteht gegen eine konkurrierende Firma im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens ein Anspruch auf Unterlassung der Abwerbung von Mitarbeitern? Es kommt darauf an, so das Landgericht (LG) Koblenz. Entscheidend sei, ob der konkurrierende Unternehmer mit der Abwerbung einen verwerflichen Zweck verfolgt oder bei der Abwerbung selbst verwerfliche Mittel oder Methoden anwendet.

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Cum/Ex: Strafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung

Das Landgericht (LG) München I hat gegen zwei Männer wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung die Anklage der Staatsanwaltschaft München I unverändert zugelassen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten gemeinschaftliche Steuerhinterziehung in vier Fällen mittels so genannter Cum/Ex-Aktiengeschäften vor.

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Kollegen wegen gewerkschaftlichen Engagements bedroht: Straßenbahnfahrer durfte entlassen werden

Ein Straßenbahnfahrer übt in einer privaten Facebook-Gruppe, in der sich Kollegen zusammengeschlossen haben, Kritik an ver.di – mit einem Bild, durch das sich in der Gewerkschaft engagierte Beschäftigte der Arbeitgeberin bedroht fühlten. Den Straßenbahnfahrer kostete das jetzt seinen Job. Das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin hat seine ordentliche Kündigung durch die Arbeitgeberin als wirksam bestätigt. Mit dem Facebook-Beitrag habe der Fahrer den Betriebsfrieden konkret und nachhaltig gestört.

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