Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftSteueranwaltstag: Resolution gegen beA-Verbot bei Finanzämtern
Die Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hat sich auf dem Steueranwaltstag gegen das Verbot zur elektronischen Einreichung anwaltlicher Schriftsätze über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) an die Finanzämter gewandt.
Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter: Steuerberaterverband begrüßt Einigung
Der Rat der EU hat sich über das lange verhandelte Gesetzespaket zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter geeinigt. Durch die Einigung können die ausgehandelten Fristen zur Einführung der rechtlichen Neuerungen gehalten werden. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) begrüßt die damit erzielte Rechtssicherheit.
Sportwettvermittlungsstelle: Nicht in Grundschul-Nähe
Eine Vermittlungsstelle für Sportwetten darf nicht in weniger als 200 Meter zu einer Grundschule betrieben werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Niedersachsen entschieden und damit ein Urteil der Vorinstanz bestätigt.
Grundstückskauf: Soll komplett digitalisiert werden
Grundstückskaufverträge sollen künftig komplett digital vollzogen werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesjustizministerium (BMJ) am 05.11.2024 veröffentlicht und an die Länder und Verbände versendet hat. Konkret geht es dabei um den Austausch von Dokumenten und Informationen zwischen Notaren, Gerichten und Behörden im Nachgang der Beurkundung eines Immobilienkaufvertrags.
Staatsanleihen-Kartell: Geldbußen gegen zwei Banken bestätigt
Die Banken Crédit agricole und Credit Suisse haben sich an einem Kartell im Sektor der supranationalen Anleihen, Staatsanleihen und Anleihen öffentlicher Stellen in US-Dollar („SSA Bonds“) beteiligt. Das hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) bestätigt und die von der EU-Kommission 2021 verhängten Geldbußen aufrechterhalten.
Freibetrag: Nicht für freiwillig krankenversicherte Betriebsrentner
Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Betriebsrentner können von dem 2020 eingeführten Freibetrag nicht profitieren. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in mehreren Verfahren entschieden.
