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Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Vorauszahlung an Handwerker: Nicht ohne Rechnung

Die Lohnsteuerhilfe Bayern informiert über ein Urteil des Düsseldorfer Finanzgerichts (FG), in dem es um den Steuerabzug von Handwerkerleistungen bei einem Ehepaar ging, genauer gesagt um eine Vorauszahlung auf künftige Handwerkerleistungen im nachfolgenden Veranlagungszeitraum. Das FG habe die Steuervorteile abgelehnt (14 K 1966/23 E).

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