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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Versicherungspflicht von Lehrenden: Hängt immer vom Einzelfall ab

Ob Lehrende sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, hängt von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab. Es gibt keine gefestigte und langjährige Rechtsprechung, wonach eine lehrende Tätigkeit – insbesondere als Dozent an einer Volkshochschule – bei entsprechender Vereinbarung stets als selbstständig anzusehen wäre. Das stellt das Bundessozialgericht (BSG) klar.

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Kindergeld für behinderte Kinder: Ermittlung der behinderungsbedingten Fahrtaufwendungen

Werden im Rahmen der Prüfung der behinderungsbedingten Unfähigkeit zum Selbstunterhalt die behinderungsbedingten Mehraufwendungen nicht im Einzelnen nachgewiesen, sondern wird der Behinderten-Pauschbetrag gemäß § 33b Absatz 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) angesetzt, können daneben nicht zusätzlich Aufwendungen angesetzt werden, die entweder bereits durch den Pauschbetrag für den Grundbedarf oder den Behinderten-Pauschbetrag abgegolten werden. Das stellt der Bundesfinanzhof (BFH) klar.

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