Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftVor Jahresende: Steuerzahler sollten tätig werden
Der Bund der Steuerzahler e.V. (BdSt) weist darauf hin, dass Steuerzahler manche Dinge noch vor Ende des Jahres erledigen sollten, um sich Steuervorteile zu sichern.
Neue Castor-Behälter: Dürfen in Philippsburg eingelagert werden
Auf dem Gelände der mittlerweile stillgelegten Kernkraftwerke Philippsburg dürfen – zumindest vorerst – erstmals radioaktive Abfallprodukte aus der Wiederaufbereitungsanlage La Hague eingelagert werden. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg entschieden.
Versicherungspflicht von Lehrenden: Hängt immer vom Einzelfall ab
Ob Lehrende sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, hängt von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab. Es gibt keine gefestigte und langjährige Rechtsprechung, wonach eine lehrende Tätigkeit – insbesondere als Dozent an einer Volkshochschule – bei entsprechender Vereinbarung stets als selbstständig anzusehen wäre. Das stellt das Bundessozialgericht (BSG) klar.
Kindergeld für behinderte Kinder: Ermittlung der behinderungsbedingten Fahrtaufwendungen
Werden im Rahmen der Prüfung der behinderungsbedingten Unfähigkeit zum Selbstunterhalt die behinderungsbedingten Mehraufwendungen nicht im Einzelnen nachgewiesen, sondern wird der Behinderten-Pauschbetrag gemäß § 33b Absatz 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) angesetzt, können daneben nicht zusätzlich Aufwendungen angesetzt werden, die entweder bereits durch den Pauschbetrag für den Grundbedarf oder den Behinderten-Pauschbetrag abgegolten werden. Das stellt der Bundesfinanzhof (BFH) klar.
Wettvermittlungsstellen: Abstandsregelung in Nordrhein-Westfalen rechtens
Die in Nordrhein-Westfalen geltende Regelung, nach der Wettvermittlungsstellen regelmäßig einen Mindestabstand von 350 Metern zu öffentlichen Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe einhalten müssen, ist mit höherrangigem Recht vereinbar. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes entschieden.
Influencer: Ertragsteuerliche Behandlung
Das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein hat zur ertragsteuerlichen Behandlung von digital agierenden Steuerzahlern Stellung genommen.
