Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftUmsatzsteuer-Sonderprüfung: Milliarden-Mehrergebnis in 2024
Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die im Jahr 2024 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen bei der Umsatzsteuer zu einem Mehrergebnis von rund 1,63 Milliarden Euro geführt. Wie das Bundesfinanzministerium (BMF) mitteilt, sind die Ergebnisse aus der Teilnahme von Umsatzsteuer-Sonderprüfern an allgemeinen Betriebsprüfungen oder an den Prüfungen der Steuerfahndung in diesem Mehrergebnis nicht enthalten.
Steuervermeidung bei Tesla: Bundesregierung verweist auf Steuergeheimnis
Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort (BT-DRs. 21/475) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/291) mit dem Titel „Berichte über Steuervermeidung von Tesla“ auf das Steuergeheimnis und die primäre Zuständigkeit der Länder bei der Verwaltung von Ertragsteuern.
Gerichte in Hamm, Köln und Aachen: Neue Spezialisierungen kommen
Nordrhein-Westfalen ordnet die gerichtlichen Zuständigkeiten in bestimmten Rechtsgebieten neu. Das soll zu einer weitergehenden Spezialisierung der Gerichte in dem Bundesland führen. Die Justizzuständigkeitsverordnung wurde entsprechend geändert.
Befristetes Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglieds: Nichtanbieten eines Folgevertrags kann zu Schadensersatz führen
Ein nach Maßgabe des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) zulässig befristetes Arbeitsverhältnis endet auch dann mit Ablauf der vereinbarten Befristung, wenn der Arbeitnehmer zwischenzeitlich in den Betriebsrat gewählt worden ist. Benachteiligt der Arbeitgeber allerdings das befristet beschäftigte Betriebsratsmitglied, indem er diesem wegen des Betriebsratsmandats keinen Folgevertrag anbietet, hat das Betriebsratsmitglied einen Anspruch auf den Abschluss des verweigerten Folgevertrags als Schadensersatz. Dies stellt das Bundesarbeitsgericht (BAG) klar.
Neuwagenkauf im Fernabsatz: BGH wird erneut zu Anforderungen an Widerrufsbelehrung entscheiden
Der Bundesgerichtshof (BGH) wird bald erneut über die Anforderungen entscheiden, die eine Widerrufsbelehrung beim Kauf eines Neuwagens durch einen Verbraucher im Internet erfüllen muss.
Pflicht eines Rechtsanwalts zu beA-Nutzung: Nicht bei Unzumutbarkeit
Ein Rechtsanwalt ist nicht dazu verpflichtet, eine Klageschrift als elektronisches Dokument nach § 52d Satz 1 Finanzgerichtsordnung (FGO) zu übermitteln, wenn er beim Finanzgericht eine Klage in eigener Sache erhebt, in der Klageschrift seinen beruflichen Status nicht offenlegt und die Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) für ihn unzumutbar ist. Das hat das Das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg entschieden.