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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Umsatzsteuer-Sonderprüfung: Milliarden-Mehrergebnis in 2024

Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die im Jahr 2024 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen bei der Umsatzsteuer zu einem Mehrergebnis von rund 1,63 Milliarden Euro geführt. Wie das Bundesfinanzministerium (BMF) mitteilt, sind die Ergebnisse aus der Teilnahme von Umsatzsteuer-Sonderprüfern an allgemeinen Betriebsprüfungen oder an den Prüfungen der Steuerfahndung in diesem Mehrergebnis nicht enthalten.

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Befristetes Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglieds: Nichtanbieten eines Folgevertrags kann zu Schadensersatz führen

Ein nach Maßgabe des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) zulässig befristetes Arbeitsverhältnis endet auch dann mit Ablauf der vereinbarten Befristung, wenn der Arbeitnehmer zwischenzeitlich in den Betriebsrat gewählt worden ist. Benachteiligt der Arbeitgeber allerdings das befristet beschäftigte Betriebsratsmitglied, indem er diesem wegen des Betriebsratsmandats keinen Folgevertrag anbietet, hat das Betriebsratsmitglied einen Anspruch auf den Abschluss des verweigerten Folgevertrags als Schadensersatz. Dies stellt das Bundesarbeitsgericht (BAG) klar.

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Pflicht eines Rechtsanwalts zu beA-Nutzung: Nicht bei Unzumutbarkeit

Ein Rechtsanwalt ist nicht dazu verpflichtet, eine Klageschrift als elektronisches Dokument nach § 52d Satz 1 Finanzgerichtsordnung (FGO) zu übermitteln, wenn er beim Finanzgericht eine Klage in eigener Sache erhebt, in der Klageschrift seinen beruflichen Status nicht offenlegt und die Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) für ihn unzumutbar ist. Das hat das Das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg entschieden.

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