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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Meister-BaföG: Nicht für das Anschauen von Lehrvideos

Das Anschauen von Lehrvideos zählt bei der Vorbereitung auf die Prüfung zur Friseur-Meisterin nicht als Präsenzunterricht. Unter Hinweis darauf hat das Verwaltungsgericht (VG) Münster die Klage einer Friseurin abgewiesen, das Land Nordrhein-Westfalen zu verpflichten, ihr eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (so genanntes Meister-BAföG) für einen Vorbereitungslehrgang für die Prüfung zur Friseurmeisterin zu gewähren.

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Lohnkonto: Aufzeichnungserleichterungen

Nach § 41 Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) hat der Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer und jedes Kalenderjahr ein Lohnkonto zu führen. Die im Lohnkonto aufzuzeichnenden Einzelangaben bestimmen sich laut Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt aus § 41 Absatz 1 Satz 7 EStG in Verbindung mit § 4 Absatz 1 und 2 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV.) Aus § 4 Absatz 3 LStDV ergäben sich zudem Aufzeichnungserleichterungen.

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Betriebsrestaurant: (Kein) Vorsteuerabzug aufgrund von Zuschüssen des Unternehmens an den Betreiber

Der Vorsteuerabzug für Zuschüsse, die ein Unternehmen an den Betreiber einer Betriebskantine leistet, scheidet aus, wenn bereits bei Bezug dieser Leistung beabsichtigt war, diese ausschließlich und unmittelbar für eine unentgeltliche Wertabgabe im Sinne des § 3 Absatz 9a Nr. 2 Umsatzsteuergesetz (in Form von verbilligten Mahlzeiten für die Arbeitnehmer) zu verwenden. Das stellt das Finanzgericht (FG) Düsseldorf klar.

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