Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftPflege: Ab 2025 gelten höhere Beitragssätze für die Pflege ab 2025
Das Kabinett hat die Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2025 beschlossen. Danach soll der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung zum 01.01.2025 um 0,2 Prozentpunkte erhöht werden.
Arktiskreuzfahrt: Keine Minderung wegen Routenänderung
Mehrere Reisende sind vor dem Landgericht (LG) München II teilweise mit ihrer Klage gegen einen Reiseveranstalter gescheitert: Das Gericht wertete eine Routenänderung auf der gebuchten Arktiskreuzfahrt durch die Nordwestpassage als keinen wesentlichen Mangel, weil im Reisevertrag Änderungen vorbehalten waren. Die Klage der Reisenden auf eine Preisminderung wies das LG daher ab.
Kioske: Dürfen nicht grundsätzlich an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein
Kioske dürfen nicht grundsätzlich an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Aachen entschieden.
Aufwendungen des Arbeitgebers für sicherheitsgefährdete Arbeitnehmer: BMG informiert über lohnsteuerliche Behandlung
Das Bundesfinanzministerium (BMF) nimmt in einem aktuellen Schreiben ausführlich zu der Frage Stellung, wie die vom Arbeitgeber getragenen oder ersetzten Aufwendungen für Sicherheitsmaßnahmen bei Arbeitnehmern, die aufgrund ihrer beruflichen Position einer konkreten Positionsgefährdung ausgesetzt sind, lohnsteuerlich zu behandeln sind.
„River-Parole“ verwendet: Geldstrafe für 42-Jährige
Eine Geldstrafe von insgesamt 1.300 Euro muss eine Berlinerin zahlen, weil sie auf Instagram zwei Mal die Parole „From the river to the sea: Palestine will be free“ verwendet hat. Das hat die Staatsschutzkammer des Landgerichts (LG) Berlin I entschieden.
Verkehrsunfall: Haftpflichtversicherung muss Manipulation beweisen
Bei einem (echten) Verkehrsunfall muss die Haftpflichtversicherung für die Schäden aufkommen. Aber was ist, wenn die Versicherung von einer Unfallmanipulation ausgeht? Dann muss sie beweisen, dass der Geschädigte mit dem „Unfall“ einverstanden war. Das Landgericht (LG) Lübeck hat eine solche Manipulation kürzlich verneint und die Versicherung zur Zahlung verurteilt.
