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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Arktiskreuzfahrt: Keine Minderung wegen Routenänderung

Mehrere Reisende sind vor dem Landgericht (LG) München II teilweise mit ihrer Klage gegen einen Reiseveranstalter gescheitert: Das Gericht wertete eine Routenänderung auf der gebuchten Arktiskreuzfahrt durch die Nordwestpassage als keinen wesentlichen Mangel, weil im Reisevertrag Änderungen vorbehalten waren. Die Klage der Reisenden auf eine Preisminderung wies das LG daher ab.

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Verkehrsunfall: Haftpflichtversicherung muss Manipulation beweisen

Bei einem (echten) Verkehrsunfall muss die Haftpflichtversicherung für die Schäden aufkommen. Aber was ist, wenn die Versicherung von einer Unfallmanipulation ausgeht? Dann muss sie beweisen, dass der Geschädigte mit dem „Unfall“ einverstanden war. Das Landgericht (LG) Lübeck hat eine solche Manipulation kürzlich verneint und die Versicherung zur Zahlung verurteilt.

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