Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftArbeitnehmerüberlassung: Keine Berufung des entleihenden Unternehmens auf Konzernprivileg
Überlässt ein Unternehmen, das einem Konzern angehört, einen Arbeitnehmer seit Beginn des Arbeitsverhältnisses über mehrere Jahre einem anderen Konzernunternehmen, ist regelmäßig davon auszugehen, dass die Beschäftigung des Arbeitnehmers zum Zweck der Überlassung erfolgt ist. In diesem Fall könne sich das entleihende Unternehmen nicht auf das Konzernprivileg im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) berufen, so das Bundesarbeitsgericht (BAG).
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eines in Curaçao ansässigen Glücksspielanbieters: EuGH soll Auswirkungen klären
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat die Frage, ob die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines in Curaçao ansässigen Glücksspielanbieters der Zwangsvollstreckung in auf Zypern vermutete Konten entgegensteht, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt.
Bayerische Grundschullehrkräfte: Einführung wöchentlich zusätzlicher Unterrichtsstunde ist unwirksam
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat die §§ 12 bis 15 der Verordnung der Bayerischen Staatsregierung zur Einführung eines verpflichtenden Arbeitszeitkontos für Lehrkräfte (AZKoV) für unwirksam erklärt. Damit war der Normenkontrollantrag einer Grundschulleiterin erfolgreich.
Tarifvertragliche Inflationsausgleichsprämie: Kein Ausschluss von Arbeitnehmern in der Passivphase ihrer Altersteilzeit
Der im Tarifvertrag für energie- und wasserwirtschaftliche Unternehmungen geregelte Ausschluss von Arbeitnehmern, die sich in der Passivphase ihrer Altersteilzeit befinden, vom Bezug einer Inflationsausgleichsprämie ist unwirksam. So das Bundesarbeitsgericht (BAG).
Alkoholherstellung durch Landwirt: Umsätze unterliegen Regelbesteuerung
Baut ein Landwirt mit angeschlossener Brennerei Obst an, das er teilweise verkauft und teilweise mittels einer Destillieranlage zu Alkohol verarbeitet, so unterliegt die Lieferung des Alkohols an Kunden der Regelbesteuerung. Das stellt das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg klar.
Überlassen von Kfz-Stellplätzen: Nicht immer umsatzsteuerbefreite Vermietungsleistung
In einem Fall, in dem das Finanzgericht (FG) München zu entscheiden hatte, war streitig, ob die Überlassung von Standplätzen zum Anbieten von Kraftfahrzeugen auf Automärkten eine umsatzsteuerbefreite Vermietungsleistung darstellt. Das FG hat dies letztlich verneint.
