Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftGrundsteuerwertermittlung: Keine Aussetzung der Vollziehung bei geltend gemachter Verfassungswidrigkeit
Für die Aussetzung der Vollziehung der Grundsteuerwertfeststellung ist ein besonderes Aussetzungsinteresse des Steuerpflichtigen erforderlich. Das stellt das Finanzgericht (FG) Münster klar.
Personalrat: Kann unangemessene Dauer vorangegangenen personalvertretungsrechtlichen Gerichtsverfahrens nicht feststellen lassen
Einem Personalrat stehen Ansprüche gegen den Staat auf Entschädigung wegen der unangemessenen Dauer eines vorangegangenen personalvertretungsrechtlichen Gerichtsverfahrens auch dann nicht zu, wenn er als Entschädigung nur die gerichtliche Feststellung der Überlänge begehrt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden.
Angriff auf Schul-IT: Schüler muss Schule verlassen
Wer als Schüler über Monate den Datenbestand seiner Schule ausspioniert und verändert, darf in eine andere Schule überwiesen werden. Die Verhängung dieser Schulordnungsmaßnahme hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin in einem Eilverfahren gebilligt.
ViDA: EU-Finanzminister haben sich geeinigt
Am 05.11.2024 haben die EU-Finanzminister eine Einigung zum Paket „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ (ViDA) erzielt. Hierauf weist die Bundessteuerberaterkammer in ihren EU-Informationen aus Brüssel vom 11.11.2024 hin.
Hinzurechnungsbesteuerung: Nicht für Einkünfte einer in der Schweiz ansässigen Tochtergesellschaft eines Unternehmens in Deutschland
Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hatte zur Frage, ob Einkünfte einer in der Schweiz ansässigen Tochtergesellschaft eines Unternehmens in Deutschland der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz (AStG) unterliegen, zu entscheiden.
Klage gegen Deutschland: Freier Kapitalverkehr bei Immobiliengewinnen eingeschränkt
Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu verklagen. Die Bundesrepublik habe versäumt, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs zu beseitigen. Diese ergibt sich laut Kommission aus der diskriminierenden steuerlichen Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien.
