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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Dienstwagen: Vorteilsminderung bei der Ein-Prozent-Regelung

Nur solche vom Arbeitnehmer getragenen Aufwendungen können den geldwerten Vorteil aus der Überlassung des Fahrzeugs als Einzelkosten mindern, die bei einer (hypothetischen) Kostentragung durch den Arbeitgeber Bestandteil dieses Vorteils und somit von der Abgeltungswirkung der Ein-Prozent-Regelung erfasst wären. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

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Haushund: Ist kein Hilfsmittel

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) muss die Kosten für die Ausbildung eines Haushundes zum Autismus-Assistenzhund nicht übernehmen. Ein Gefährte sei kein Hilfsmittel, hält das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen fest.

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Facebook: Darf Posts mit Fehlinformationen zur Corona-Impfung löschen

Facebook ist seinen Nutzungsbedingungen entsprechend berechtigt, Beiträge mit „Falschmeldungen“, unter anderem in Form von „Fehlinformation zu Impfstoffen“, zu löschen. Voraussetzung ist laut Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main, dass die Informationen nach Einschätzung sachverständiger Gesundheitsbehörden oder führender Gesundheitsorganisationen falsch sind und wahrscheinlich zu einer Impfverweigerung beitragen. Anders liege es, wenn die Posts eine sachbezogene Kritik am derzeitigen Erkenntnisstand enthalten.

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Kontaktdaten

Roth & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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