Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftDienstwagen: Vorteilsminderung bei der Ein-Prozent-Regelung
Nur solche vom Arbeitnehmer getragenen Aufwendungen können den geldwerten Vorteil aus der Überlassung des Fahrzeugs als Einzelkosten mindern, die bei einer (hypothetischen) Kostentragung durch den Arbeitgeber Bestandteil dieses Vorteils und somit von der Abgeltungswirkung der Ein-Prozent-Regelung erfasst wären. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Verschwundene Katze gerettet: Halterin muss für Tierarztkosten aufkommen
Wird ein erkranktes Tier von Dritten zum Tierarzt gebracht, haftet der Tierhalter für die Kosten der Notbehandlung. Das Amtsgericht (AG) München verweist auf die Vorschriften zur Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 683 S. 1, 677, 670 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB).
Haushund: Ist kein Hilfsmittel
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) muss die Kosten für die Ausbildung eines Haushundes zum Autismus-Assistenzhund nicht übernehmen. Ein Gefährte sei kein Hilfsmittel, hält das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen fest.
Facebook: Darf Posts mit Fehlinformationen zur Corona-Impfung löschen
Facebook ist seinen Nutzungsbedingungen entsprechend berechtigt, Beiträge mit „Falschmeldungen“, unter anderem in Form von „Fehlinformation zu Impfstoffen“, zu löschen. Voraussetzung ist laut Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main, dass die Informationen nach Einschätzung sachverständiger Gesundheitsbehörden oder führender Gesundheitsorganisationen falsch sind und wahrscheinlich zu einer Impfverweigerung beitragen. Anders liege es, wenn die Posts eine sachbezogene Kritik am derzeitigen Erkenntnisstand enthalten.
Phishing: Gefälschte E-Mails im Namen des Bundesfinanzministeriums im Umlauf
Aktuell wird eine betrügerische E-Mail verbreitet, die vorgibt, vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) zu stammen. Darin werde man beispielsweise gebeten, auf einen Link zu klicken oder einen Anhang zu öffnen. Das BMF betont, dass diese E-Mail nicht von ihm kommt.
Jahresabschlüsse: Steuerberaterkammer fordert Verzicht auf Sanktionierung bei verspäteter Offenlegung
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) drängt auf eine zeitnahe Entscheidung und Bekanntgabe, dass auf die Einleitung von Ordnungsgeldverfahren für die verspätete Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2023 mindestens bis Ende April 2025 verzichtet wird.
