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Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Betrieb ferngelenkter Fahrzeuge: Wird möglich

Das Bundesverkehrsministerium hat die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass ferngelenkte Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr erprobt werden können. Fernlenken bedeutet, dass eine Person ein Fahrzeug steuert, indem sie sich außerhalb des Fahrzeugs an…

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Roth & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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