Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftMaklervertrag gekündigt: Aufwendungsersatz nur für konkret durch Auftrag entstandene Kosten
Gibt ein Kunde seine Verkaufsabsicht auf, kann der Makler grundsätzlich nur Ersatz der konkret durch die Bearbeitung des einzelnen Auftrags entstandenen Kosten verlangen. Soll sich der Aufwendungsersatz nach AGB-Regelungen auch auf die Zahlung von Gemeinkosten erstrecken (hier: anteilige Bürokosten), ist die Klausel zum Aufwendungsersatz insgesamt unwirksam – mit der Folge, dass der Makler gar keinen Lohn für seine Tätigkeit erhält.
Steuereinnahmen: Könnten um 114 Milliarden Euro steigen
Staatliche Investitionen würden die Wirtschaft deutlich voranbringen – ohne die Staatsschuldenquote übermäßig ansteigen zu lassen. Das zeigt eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Schuldenbremse und EU-Fiskalregeln bräuchten eine Investitionsklausel.
Auch ohne Austritt: Wie man bei der Kirchensteuer sparen kann
Auch, wer dafür nicht gleich aus der Kirche austreten will, kann seine persönliche Kirchensteuerlast reduzieren. Hierauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern hin.
Steuerbescheid: An Bevollmächtigten trotz Widerrufs der Vollmacht wirksam bekanntgegeben
Ein an einen Bevollmächtigten adressierter schriftlicher Verwaltungsakt (hier: ein Steuerbescheid), der im Inland durch die Post übermittelt wird und diesem tatsächlich zugeht, kann auch dann wirksam bekanntgegeben sein, wenn die Außenvollmacht des Bevollmächtigten im Bekanntgabezeitpunkt nicht mehr besteht. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) im Anschluss an ein früheres Urteil (vom 08.02.2024, VI R 25/21) entschieden.
Kommunalabgabengesetz: Nur tatsächlich gezahlte Beiträge mindern Gebühr
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat die Schmutzwassergebührensatzung der Stadt Falkensee vom 07.12.2017 für unwirksam erklärt. Dabei ist es bei der Auslegung des brandenburgischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) nicht dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 17.10.2023 (9 CN 3.22) gefolgt.
Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse: Höhere Begründungsanforderungen für Länder
Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat einen Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse veröffentlicht. Danach sollen die Länder die Mietpreisbremse bis zum 31.12.2028 verlängern können. An die Begründung einer Rechtsverordnung über die Mietpreisbremse sollen künftig jedoch höhere Anforderungen gestellt werden als bislang.