Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftEhrenamtliche Vereinstätigkeit: Bundesrat für Erleichterung
Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes über haftungsrechtliche Erleichterungen für ehrenamtliche Vereinstätigkeit vorgelegt (BT-Drs. 20/13749). Danach soll der Haftungsfreibetrag von bisher 840 Euro auf 3.000 Euro (entsprechend dem so genannten Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 Satz 1 Einkommensteuergesetz) erhöht werden.
Jahresabschlüsse 2023: Steuerberaterverband fordert sanktionsfreie „Schonfrist“ bei Offenlegung
Auch im vierten Jahr nach Beginn der Corona-Pandemie reißen die Zusatzbelastungen in den Kanzleien nicht ab. Und abermals nahe ein Fristende, nämlich zur Offenlegung der Jahresabschlüsse 2023, so der Deutsche Steuerberaterverband (DStV). Er bittet daher erneut um zeitlichen Aufschub.
Werbung für Lebensmittel: Nicht mit dem Zusatz „Anti-Kater“
„Dextro Energy“-Mineralstofftabletten dürfen nicht mit dem Zusatz „Anti-Kater“ beworben werden. Denn dies würde gegen die europäische Lebensmittelinformationsverordnung verstoßen, so das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main.
Bewohnerparkausweis: Auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge
Die Stadt Marburg muss einer Studentin, die ein in Tschechien zugelassenes Fahrzeug nutzt, einen Bewohnerparkausweis erteilen. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Gießen entschieden.
Erbschaftsteuer: Freibetrag bei einem zivilrechtlich als verstorben geltenden Elternteil
Verzichtet ein Kind (zum Beispiel der Sohn) zivilrechtlich wirksam gegenüber einem Elternteil (zum Beispiel dem Vater) auf seinen gesetzlichen Erbteil, so hat dieser Verzicht für die Erbschaftsteuer nicht zur Folge, dass beim Versterben des Elternteils (das heißt des Vaters) die Enkel des Erblassers den Freibetrag von 400.000 Euro erhalten. Vielmehr erhält der Enkel nur einen Freibetrag von 200.000 Euro. Der Verzicht auf den gesetzlichen Erbteil eines Abkömmlings scheidet somit als „Steuersparmodell“ für die Enkel des Erblassers aus. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Kontoführungsentgelte: Wegen unwirksamer Zustimmungsfiktionsklausel zurückzuzahlen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Sparkasse zur Rückzahlung von Kontoführungsentgelten an einen Kunden verurteilt, weil der den Entgelten nicht zugestimmt hatte. Die Zustimmungsfiktionsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Sparkasse war unwirksam.
