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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Ehrenamtliche Vereinstätigkeit: Bundesrat für Erleichterung

Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes über haftungsrechtliche Erleichterungen für ehrenamtliche Vereinstätigkeit vorgelegt (BT-Drs. 20/13749). Danach soll der Haftungsfreibetrag von bisher 840 Euro auf 3.000 Euro (entsprechend dem so genannten Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 Satz 1 Einkommensteuergesetz) erhöht werden.

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Erbschaftsteuer: Freibetrag bei einem zivilrechtlich als verstorben geltenden Elternteil

Verzichtet ein Kind (zum Beispiel der Sohn) zivilrechtlich wirksam gegenüber einem Elternteil (zum Beispiel dem Vater) auf seinen gesetzlichen Erbteil, so hat dieser Verzicht für die Erbschaftsteuer nicht zur Folge, dass beim Versterben des Elternteils (das heißt des Vaters) die Enkel des Erblassers den Freibetrag von 400.000 Euro erhalten. Vielmehr erhält der Enkel nur einen Freibetrag von 200.000 Euro. Der Verzicht auf den gesetzlichen Erbteil eines Abkömmlings scheidet somit als „Steuersparmodell“ für die Enkel des Erblassers aus. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

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