Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftOffene Ganztagsschule: Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft ohne Elternbeziehung nicht beitragspflichtig
Die Regelung in der Elternbeitragssatzung einer Gemeinde für die Angebote der Offenen Ganztagsgrundschule (OGS), wonach ein mit dem Elternteil des Kindes in eheähnlicher Gemeinschaft zusammenlebender Partner unabhängig von einer eigenen Elternstellung oder Erziehungsberechtigung beitragspflichtig ist, ist wegen Verstoßes gegen höherrangiges Landesrecht unwirksam. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen entschieden.
Technische Hochschule Aachen: „Camp for Gaza“ darf bleiben
Das „Camp for Gaza“ der „Students for Palestine“ darf auf dem Gelände der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen fortgesetzt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen auf einen Eilantrag der Veranstalter gegen die angeordnete Räumung entschieden.
Steuervorbescheide für Fiat, Amazon und Starbucks: EU-Kommission schließt beihilferechtliche Ermittlungen ab
Die Europäische Kommission hat drei eingehende beihilferechtliche Prüfungen von Steuervorbescheiden zu Verrechnungspreisen abgeschlossen, die Fiat und Amazon von Luxemburg und Starbucks von den Niederlanden erteilt worden waren. Infolge der Urteile der Unionsgerichte stellte die Kommission fest, dass den Unternehmen durch die Steuervorbescheide keine selektiven Vorteile gewährt wurden.
Zu viele Übernachtungsplätze: G20-Protestcamp keine Versammlung
Bei einem deutlichen Übergewicht von Beherbergungsinfrastruktur (Schlafzelte, Sanitär- und Versorgungseinrichtungen) ist ein „Protestcamp“ unabhängig von seiner konzeptionellen Ausrichtung keine durch Artikel 8 Grundgesetz (GG) geschützte Versammlung. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden.
Grundsteuer: Gesplittete Hebesätze mindern Mehrbelastung von Wohnimmobilien
Duisburg hat beschlossen, gesplittete Hebesätze bei der Grundsteuer einzuführen. Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen begrüßt die Entscheidung des Stadtrats: So werde eine Mehrbelastung von Wohnimmobilien verhindert und Verschiebungen zugunsten gewerblicher Grundstücke gemildert.
Rundfunkbeiträge: Umzug sollte angezeigt werden
Wenn man umzieht und die Rundfunkanstalt darüber nicht informieren, kann man sich später gegenüber den aufgelaufenen Beitragsforderungen nicht auf Verjährung berufen. Das zeigt ein Fall, über den das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz entschieden hat.
