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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Wirtschafts-Identifikationsnummer: Fehler bei Vergabe behoben

Der Start der Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) im November 2024 erforderte die automatisierte Einspielung und Verarbeitung mehrerer Millionen Datensätze. Bei mehr als 99,9 Prozent der Datensätze habe dies reibungslos funktioniert, meldet das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

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SCHUFA: Einmeldung rückständiger Forderungen als Datenschutzverstoß

Die Einmeldung bei Wirtschaftsauskunfteien (hier: der SCHUFA) kann gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verstoßen, wenn sich streitige Haupt- und Nebenforderungen nicht klar voneinander trennen lassen, also im Fall einer Vertragskündigung wegen Zahlungsverzugs eine undifferenzierte Gesamtsumme aus Rückständen und Nebenforderungen (zum Beispiel Zinsen, Verzugsschaden) gemeldet wird. Bei einer solch unrechtmäßigen Datenübermittlung durch einen Vertragspartner an die Wirtschaftsauskunftei kann der Schuldner den Widerruf der Übermittlung verlangen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein entschieden.

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Gemeinnützigkeit: Keine „Konzernbetrachtung“

Die Versagung der Gemeinnützigkeit wegen der Förderung verfassungsfeindlicher Bestrebungen (§ 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes) aufgrund einer sich aus einem Verfassungsschutzbericht ergebenden Vermutungswirkung setzt voraus, dass die Körperschaft als selbstständiges Steuersubjekt in diesem Verfassungsschutzbericht ausdrücklich als extremistisch bezeichnet wird. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

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Alleinerziehende: Wenn das Kind 18 wird

Alleinerziehende haben die Möglichkeit, in die Steuerklasse 2 zu wechseln und dadurch Steuern zu sparen. Zusätzlich zum Grundfreibetrag erhalten sie einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) weist darauf hin, dass die Steuerklasse 2 jedoch nicht automatisch zugewiesen wird, sondern ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beim zuständigen Finanzamt gestellt werden muss. Wird das Kind 18, müsse dem Finanzamt angezeigt werden, dass weiterhin Kindergeld bezogen werden kann.

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Kontaktdaten

Roth & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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