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Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Kartellschadenschadensersatz: Ist kein Entgelt für steuerbare Leistung

Zahlungen von Vergleichsbeträgen des Schädigers an den Geschädigten zum Ausgleich eines Kartellschadens sind echter Schadensersatz. Sie stellen daher kein Entgelt für eine steuerbare Leistung dar. Dies legt das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem Schreiben fest, mit dem der Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend geändert wird.

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