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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Außergewöhnliche Belastungen: Zur steuerlichen Nachweisführung bei Krankheitskosten

Nach einem aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) gilt zur Anwendung des § 64 Absatz 1 Nr. 1 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) ab dem Veranlagungszeitraum 2024 Folgendes: Der Nachweis der Zwangsläufigkeit nach § 64 Absatz 1 Nr. 1 EStDV ist im Fall eines eingelösten E-Rezepts durch den Kassenbeleg der Apotheke beziehungsweise durch die Rechnung der Online-Apotheke oder bei Versicherten mit einer privaten Krankenversicherung alternativ durch den Kostenbeleg der Apotheke zu erbringen.

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Taten im früheren KZ Sachsenhausen: Beihilfe zum Mord?

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat auf die sofortigen Beschwerden der Staatsanwaltschaft Gießen und mehrerer Nebenkläger den Nichteröffnungsbeschluss des Landgerichts (LG) Hanau betreffend eine Anklage im Zusammenhang mit Taten im früheren KZ Sachsenhausen wegen Beihilfe zum Mord in 3.322 Fällen aufgehoben. Die Sache wurde zur erneuten Entscheidung an das LG zurückverwiesen.

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Arbeitsunfall: Nicht bei Schnuppertätigkeit im Reitverein

Auch für Helfer in einem Sportverein – hier einem Reitverein – kann Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bestehen. Eine Schnuppertätigkeit unterfällt diesem Schutz aber nur, wenn sie einen zumindest geringen wirtschaftlichen Wert hat. So das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg.

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Umsatzsteuerliche Kleinunternehmer: Was es ab 2025 zu beachten gibt

Auf den Berufsstand der Steuerberater kommen viele Neuerungen zu. Aus Sicht des Steuerrechtsausschusses des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV) sind die Änderungen bei § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) für die kleinen und mittleren Kanzleien besonders relevant, also die Neufassung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung.

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Kontaktdaten

Roth & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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