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Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Medizinische Sachverständigengutachten: Zu den Anforderungen

Das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen hat ein Urteil des Sozialgerichts 8SG) Köln in einem Rentenstreitverfahren nach dem Opferentschädigungsgesetz aufgehoben und die Sache zur erneuten Beweiserhebung und Entscheidung zurückverwiesen. Diese Möglichkeit besteht unter anderem dann, wenn das Verfahren an einem wesentlichen Mangel leidet und aufgrund dieses Mangels eine umfangreiche und aufwändige Beweisaufnahme notwendig ist.

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