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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Außergewöhnliche Belastungen: Zur steuerlichen Nachweisführung bei Krankheitskosten

Der Nachweis der Zwangsläufigkeit nach § 64 Absatz 1 Nr. 1 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung ist im Fall eines eingelösten E-Rezepts durch den Kassenbeleg der Apotheke beziehungsweise durch die Rechnung der Online-Apotheke oder bei Versicherten mit einer privaten Krankenversicherung alternativ durch den Kostenbeleg der Apotheke zu erbringen. Dies stellt das Bundesfinanzministerium in einem aktuellen Schreiben klar.

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Sonntagsöffnung von Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen: Keine Entscheidung in der Sache

Wird eine Rechtsnorm, deren Gültigkeit in einem Normenkontrollverfahren überprüft wird, während der Dauer dieses Verfahrens inhaltlich geändert, kann der Antragsteller die geänderte Vorschrift nur innerhalb eines Jahres in das Verfahren einbeziehen. Anderenfalls ist der Normenkontrollantrag hinsichtlich der geänderten Vorschrift unzulässig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden.

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Positives Signal: Vereinfachung bei Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen geplant

Die Neuregelung von § 4 Nr. 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) wirft weiterhin viele Fragen auf, meint der Deutsche Steuerberaterverband (DStV). Der Bundestagsabgeordnete Fritz Güntzler (CDU/CSU) habe beim Bundesfinanzministerium (BMF) nachgefragt. Dieses wolle mit einem begleitenden Schreiben Klarheit schaffen. Dabei sollen bereits existierende Bescheinigungen weiter gelten. Aus Sicht des DStV braucht es jedoch dringend weitere Maßnahmen.

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Kontaktdaten

Roth & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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