Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftSpiegelverkehrte Duschkabine bestellt: Käufer selbst verantwortlich
Ein Mann bestellte versehentlich eine spiegelverkehrte Duschkabine. Dies fiel erst auf, als der vom Händler entsandte Monteur schon einige Löcher in die Badezimmerwand gebohrt hatte. Den dadurch entstandenen Schaden wollte der Käufer vom Händler ersetzt haben. Das Amtsgericht (AG) München trat diesem Begehren entgegen.
Steuerbescheide: Mehr als zwei Drittel der Einsprüche erfolgreich
Immer mehr Steuerpflichtige legen Einspruch gegen ihren Steuerbescheid ein und haben damit Erfolg. Hierauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hin.
Mietkosten: Keine Corona-Hilfe bei familiärer Verbindung
Das Land Baden-Württemberg durfte von einer Hotelbetreiberin beantragte Fördermittel im Rahmen der Corona-Überbrückungshilfe III Plus („Corona-Novemberhilfe“) um die für die Hotelgrundtücke gezahlten Mietkosten kürzen. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe unter Verweis auf familiäre Verbindungen zu den jeweiligen Vermietern entschieden.
Negative Google-Bewertung: Man muss kein Kunde dafür sein
Wer auf einem Google-Unternehmensprofilen eine negative Bewertung hinterlässt, muss nicht unbedingt selbst Kunde des Unternehmens gewesen sein. Unter Umständen muss der Bewertende aber auf seine fehlende Kundeneigenschaft hinweisen, wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg hervorgeht.
Steuerbetrug: Steuer-Gewerkschaft warnt vor erschwerter Aufdeckung
Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) warnt vor Milliardenschäden für Deutschland, sollte das Bürokratieentlastungsgesetz in der aktuellen Form verabschiedet werden. Durch die geplante Verkürzung der Aufbewahrungsfristen werde es für Ermittler schwer, komplexen Steuerbetrug wie Cum-Ex zu verfolgen, so DSTG-Bundesvorsitzender Florian Köbler.
Kostenfreier ÖPNV: Auch für Hilfe zur Pflege beziehende gehbehinderte Heimbewohner
Heimbewohner, die Hilfe zur Pflege beziehen und infolge ihrer Schwerbehinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, haben Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden.