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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Kartellschadenschadensersatz: Ist kein Entgelt für steuerbare Leistung

Zahlungen von Vergleichsbeträgen des Schädigers an den Geschädigten zum Ausgleich eines Kartellschadens sind echter Schadensersatz. Sie stellen daher kein Entgelt für eine steuerbare Leistung dar. Dies legt das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem Schreiben fest, mit dem der Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend geändert wird.

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Maklervertrag gekündigt: Aufwendungsersatz nur für konkret durch Auftrag entstandene Kosten

Gibt ein Kunde seine Verkaufsabsicht auf, kann der Makler grundsätzlich nur Ersatz der konkret durch die Bearbeitung des einzelnen Auftrags entstandenen Kosten verlangen. Soll sich der Aufwendungsersatz nach AGB-Regelungen auch auf die Zahlung von Gemeinkosten erstrecken (hier: anteilige Bürokosten), ist die Klausel zum Aufwendungsersatz insgesamt unwirksam – mit der Folge, dass der Makler gar keinen Lohn für seine Tätigkeit erhält.

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Steuereinnahmen: Könnten um 114 Milliarden Euro steigen

Staatliche Investitionen würden die Wirtschaft deutlich voranbringen – ohne die Staatsschuldenquote übermäßig ansteigen zu lassen. Das zeigt eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Schuldenbremse und EU-Fiskalregeln bräuchten eine Investitionsklausel.

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