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Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Ehemann kannte Passwort für E-Mail-Account: Gericht bejaht Anscheinsvollmacht

Zugang zum E-Mail-Account reicht, um den Anschein einer Vollmacht zu setzen. Das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat entschieden, dass eine Einigung zwischen einer Immobilieneigentümerin und ihrer Versicherung vertraglich bindend ist, auch wenn das Angebot vom Ehemann kam. Weil sie ihm das Account-Passwort mitgeteilt hatte und er regelmäßig in ihrem Namen E-Mails verschickte, bejahte das Gericht den Anschein einer Vollmacht des Ehemanns, der die vertragliche Bindung der Immobilieneigentümerin bedingt.

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Handyaufnahmen: Genießen urheberrechtlichen Schutz

Smartphone-Aufnahmen von Tagesgeschehnissen, zum Beispiel von Naturereignissen, sind urheberrechtlich geschützt. Die ausschließlichen Nutzungsrechte daran können an ein Medienunternehmen übertragen werden. Das hat das Landgericht (LG) Frankfurt am Main entschieden.

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