Preloader Icon

Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Unentgeltliche und verbilligte Mahlzeiten: Lohnsteuerliche Behandlung ab 2025

Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung zu bewerten. Dies gilt seit dem 01.01.2014 gemäß § 8 Absatz 2 Satz 8 Einkommensteuergesetz auch für Mahlzeiten, die dem Arbeitnehmer während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten zur Verfügung gestellt werden, wenn der Preis der Mahlzeit 60 Euro nicht übersteigt.

mehr lesen...

Tagespflegepersonen: Kein Anspruch auf hälftige Erstattung des auf gemeindliche Zuzahlungen zurückzuführenden Anteils am Rentenbeitrag

Träger der öffentlichen Jugendhilfe müssen selbstständigen Tagesmüttern und -vätern ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht hälftig erstatten, soweit diese auf zusätzliche freiwillige Zahlungen der Wohnsitzgemeinden der von ihnen betreuten Kinder zurückzuführen sind. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden.

mehr lesen...

Kontaktdaten

Roth & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner