Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftTrotz Schütteltraumas: Verfassungsbeschwerde gegen Rückübertragung des Sorgerechts auf Eltern erfolglos
Gegen die Eltern eines Babys besteht der Verdacht, ein Schütteltrauma bei dem Kind herbeigeführt zu haben. Deswegen war ihnen zeitweilig das Sorgerecht entzogen worden. Jetzt wird es auf sie zurückübertragen. Der für das Kind bestellte Verfahrensbeistand konnte vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nichts dagegen ausrichten.
Mehrwertsteuerbefreiung: Rat der EU führt elektronische Bescheinigung ein
Der Rat der Europäischen Union hat eine politische Einigung über eine neue Richtlinie erzielt, die den Weg für die Einführung einer elektronischen Bescheinigung über die Mehrwertsteuerbefreiung ebnet.
Unentgeltliche und verbilligte Mahlzeiten: Lohnsteuerliche Behandlung ab 2025
Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung zu bewerten. Dies gilt seit dem 01.01.2014 gemäß § 8 Absatz 2 Satz 8 Einkommensteuergesetz auch für Mahlzeiten, die dem Arbeitnehmer während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten zur Verfügung gestellt werden, wenn der Preis der Mahlzeit 60 Euro nicht übersteigt.
Steuerberater: Änderung der Vergütungsverordnung geplant
Ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 10.11.2024 sieht eine Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung vor. Hauptgründe sind laut Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz gestiegene Personal- und Sachkosten in Steuerberatungskanzleien.
Cum/Cum-Geschäfte: 54 Kreditinstitute beteiligt
54 Kreditinstitute haben eine unmittelbare Beteiligung an so genannten Cum/Cum-Geschäften angegeben. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 20/14011) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (BT-Drs. 20/13826).
Tagespflegepersonen: Kein Anspruch auf hälftige Erstattung des auf gemeindliche Zuzahlungen zurückzuführenden Anteils am Rentenbeitrag
Träger der öffentlichen Jugendhilfe müssen selbstständigen Tagesmüttern und -vätern ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht hälftig erstatten, soweit diese auf zusätzliche freiwillige Zahlungen der Wohnsitzgemeinden der von ihnen betreuten Kinder zurückzuführen sind. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden.
