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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Pferd tritt in Nagel: Reitverein haftet nicht

Ein Pferd tritt sich auf dem Außengelände eines Reitvereins einen einzelnen Nagel in den Huf. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt meint, hier habe sich infolge eines schicksalhaften Verlaufs ein allgemeines Lebensrisiko verwirklicht – und lehnte eine Haftung des Reitvereins ab. Denn dieser habe regelmäßig zumutbare Sicherheitsmaßnahmen vorgenommen.

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Alte Elektrogeräte: Regierung will Sammlung verbessern

Die Bundesregierung will die Sammlung und Entsorgung alter Elektrogeräte verbessern. Ihr Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (BT-Drs. 20/14146) zielt darauf, die Sammelmengen zu steigern und die Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithiumbatterien zu verbessern.

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In Luxemburg ansässige Unternehmer: Geänderte Zuständigkeit für die Umsatzbesteuerung

Für einen Übergangszeitraum von zwölf Monaten ist für die Umsatzbesteuerung der im Großherzogtum Luxemburg ansässigen Unternehmer nicht mehr das Finanzamt „Saarbrücken Am Stadtgraben“, sondern das Finanzamt „Saarbrücken I“ örtlich zuständig. Dies hat das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem aktuellen Schreiben bekannt gegeben. Mit seiner Anweisung weicht das BMF von § 1 Absatz 1 Nr. 15 der Verordnung über die örtliche Zuständigkeit für die Umsatzsteuer im Ausland ansässiger Unternehmer ab.

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