Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftSteuerfreie Photovoltaikanlagen: Nachlaufender Betriebsausgabenabzug abzugsfähig
Nachlaufende Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage in früheren Jahren stehen, aber erst 2022 abfließen, sind abzugsfähig. Dies hat das Finanzgericht (FG) Münster entschieden.
Wegen Cannabiskonsums: Polizeikommissar verliert seinen Job
Ein Polizist erscheint bekifft zum Dienst und wird daraufhin aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen – zu Recht, wie das Verwaltungsgericht (VG) Aachen entschied.
Angepasste Steuerberatervergütungs-VO: Bringt Entlastung bei der digitalen Rechnungstellung
Die Bundesregierung erleichtert die Digitalisierung im Kanzleialltag: Dank einer Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) können Gebührenrechnungen nun allein digital erstellt und übermittelt werden, ohne dass es zuvor einer Zustimmung des Mandanten bedarf. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) begrüßt dies als einen wichtigen Schritt zur Digitalisierung und Entbürokratisierung.
Auch dieses Jahr: Weihnachtsfrieden in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen verzichten die Finanzämter rund um die kommenden Feiertage auf belastende Maßnahmen. „Wir möchten den Menschen in Nordrhein-Westfalen eine ruhige und unbeschwerte Weihnachtszeit ermöglichen“, so Landesfinanzminister Marcus Optendrenk (CDU).
Jahresabschlüsse: Verspätete Offenlegung bis 01.04.2025 sanktionsfrei
Vor dem 01.04.2025 wird kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 Handelsgesetzbuch gegen Unternehmen eingeleitet, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2023 am 31.12.2024 endet. Das ergibt sich aus einer Meldung des Bundesamtes der Justiz.
Eurowings: Darf nicht länger mit CO2-Neutralität werben
Es ist ein Erfolg für die Deutsche Umwelthilfe (DUH): Die Lufthansa-Tochter Eurowings darf für ihre Flüge nicht länger mit der Aussage „CO2-neutral reisen … jetzt ausgleichen und abheben“ werben. Die Werbung lege nahe, die Kompensation liege bereits beim Start vor, so das Oberlandesgericht (OLG) Köln. Das aber sei tatsächlich nicht der Fall und die Werbung damit irreführend.
