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Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Berufsunfähigkeitsversicherung: Vereitelung des Anfechtungsrechts lässt Leistungsanspruch entfallen

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, ist regelmäßig verpflichtet, wahrheitsgemäß Auskunft über seine gesundheitliche Situation zu erteilen – insbesondere auf Nachfrage. Macht ein Versicherungsnehmer falsche Angaben, kann die Versicherung das im Einzelfall zu einer Anfechtung des Versicherungsvertrages berechtigen. Folge ist, dass der Anspruch auf die Versicherungsleistungen entfällt. Aber was geschieht, wenn die Versicherung den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung aufgrund der gesetzlich normierten Ausschlussfrist (§ 124 Absatz 3 BGB) nach zehn Jahren nicht mehr anfechten kann und der Versicherungsnehmer es genau darauf angelegt hat?

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