Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftKalte Progression ausgleichen, Kindergeld erhöhen: Bundesrat stimmt Steuerfortentwicklungsgesetz zu
Einen Tag nach dem Bundestag hat am 20.12.2024 auch der Bundesrat dem Steuerfortentwicklungsgesetz zugestimmt. Es soll sicherstellen, dass die Steuerlast nicht allein durch die Inflation ansteige und so zu Belastungen führe, ohne dass sich die Leistungsfähigkeit erhöht habe, so die Bundesregierung.
Entwicklung der Grundsteuer-Hebesätze: FDP fragt nach
Um die Entwicklung der Grundsteuer-Hebesätze in den Kommunen geht es in einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 20/14165). Die Bundesregierung möge zu den Ergebnissen einer Untersuchung Stellung nehmen, wonach jede vierte Kommune in Deutschland die Hebesätze nach der Grundsteuer-Reform angehoben habe. Vor diesem Hintergrund soll auch die Aussage des damaligen Bundesfinanzministers und heutigen Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) zur Aufkommensneutralität der Reform der Grundsteuer bewertet werden.
Weihnachtsbaum: Fünf Steuersätze möglich
Wie ein Weihnachtsbaum besteuert wird, hängt davon ab, welchen Baum man für das Fest kauft – und bei wem. Dann können 19 Prozent Umsatzsteuer fällig werden – oder gar keine. Fünf Steuersätze sind möglich. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) erläutert, worauf es ankommt.
Grundsteuerliches Bewertungsrecht: Verfassungsmäßigkeit des „Bundesmodells“ bestätigt
Das neue grundsteuerliche Bewertungsrecht im so genannten Bundesmodell, das in Berlin und Brandenburg und der Mehrheit der anderen Bundesländer zur Anwendung kommt, ist verfassungsgemäß. Das hat das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg entschieden.
Smiley-Kroketten: Form ist herkunftshinweisend
Das Inverkehrbringen von „Smiley-Kartoffelprodukten“ bleibt untersagt. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf zugunsten des kanadischen Lebensmittelunternehmens McCain entschieden.
Mietpreisbremse: Durfte verlängert werden
Der Bundesgesetzgeber durfte die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im April 2020 eingeführte Mietpreisbremse verlängern. Auf dieser Grundlage ist auch die Zweite Berliner Mietenbegrenzungsverordnung vom Mai 2020 nicht zu beanstanden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
