Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftGrößeres Darlehen der Schwiegereltern: Ist keine Schenkung
Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein im familiären Umfeld überlassener größerer Geldbetrag keine reine Gefälligkeit darstellt und ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung besteht. Deswegen muss ein Schwiegersohn jetzt einen sechsstelligen Betrag an seine Schwiegereltern zurückzahlen.
Steckengebliebener Bau: Zum Ersterrichtungsanspruch eines Wohnungseigentümers
Ein Wohnungseigentümer hat im Fall eines so genannten steckengebliebenen Baus zwar grundsätzlich einen Anspruch auf erstmalige plangerechte Errichtung des Gemeinschaftseigentums gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Der Anspruch scheidet laut Bundesgerichtshof (BGH) aber aus, wenn die erstmalige Errichtung des gemeinschaftlichen Eigentums den übrigen Wohnungseigentümern nicht zuzumuten ist.
Tägliche Arbeitszeit: Hausangestellte müssen sie messen können
Arbeitgeber von Hausangestellten müssen ein System einrichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit von Hausangestellten gemessen werden kann. Das stellt der Europäische Gerichtshof (EuGH) klar.
Schutz des Bundesverfassungsgerichts: Bundesrat stimmt Grundgesetzänderung zu
Der Bundesrat hat einer Grundgesetzänderung zugestimmt, mit der die Resilienz des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gestärkt werden soll.
Ab 01.03.2020 gewährte Corona-Sonderzahlungen: Steuerbefreiung rückwirkend anzuwenden
Das Finanzgericht (FG) Niedersachsen hatte sich – soweit ersichtlich erstmals – mit der Frage der Anwendbarkeit und Auslegung der mit dem Corona-Steuerhilfegesetz vom 19.06.2020 (BGBl. I 2020, 1385) eingeführten Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 11a Einkommensteuergesetz (EStG) auseinanderzusetzen. Zu klären waren insbesondere Fragen zur rückwirkenden Anwendbarkeit der gesetzlichen Regelung in § 3 Nr. 11a EStG, zur Auslegung des Merkmals „aufgrund der Corona-Krise“ sowie zur Anwendbarkeit und Auslegung der mit dem Jahressteuergesetz 2020 in § 8 Absatz 4 EStG ebenfalls neu eingeführten Definition des Zusätzlichkeitskriteriums.
Vermögenslosigkeit des Leistenden: „Reemtsma-Anspruch“ des Unternehmers
Bereits mit Urteil vom 15.08.2024 hat das Niedersächsische Finanzgericht (FG) einem Unternehmer einen Direktanspruch auf Erstattung zu Unrecht in Rechnung gestellter und abgeführter Umsatzsteuer („Reemtsma-Anspruch“) bei Vermögenslosigkeit des Leistenden gewährt.
