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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Sanierungserträge: Feststellung der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit

Nach § 3a Absatz 1 S. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) sind Betriebsvermögensmehrungen oder Betriebseinnahmen aus einem Schuldenerlass zum Zweck einer unternehmensbezogenen Sanierung im Sinne des § 3a Absatz 2 EStG (Sanierungsertrag) steuerfrei. Das Finanzgericht (FG) Niedersachsen nimmt zu den Tatbestandsmerkmalen, die in § 3a Absatz 2 EStG enthalten sind, Stellung und klärt, dass für ihre Auslegung der in § 3a Absatz 2 EStG auf die zu § 3 Nr. 66 EStG a.F. ergangenen Rechtsprechungsleitlinien zurückzugreifen ist.

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Unterhaltsrecht: OLG Celle veröffentlicht neue Leitlinien

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat seine unterhaltsrechtlichen Leitlinien für 2025 veröffentlicht. Die Orientierungshilfe für die Familiengerichte des Bezirks bei der Unterhaltsberechnung sind nun auf der Internetseite des Gerichts () als pdf-Datei verfügbar. Die Leitlinien sind nicht rechtsverbindlich.

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Steuerberatervergütung: Erhöhung gefordert

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) begrüßt, dass eine Erhöhung der Steuerberatervergütung in Planung ist. Jedoch hält sie die in dem Referentenentwurf vorgesehene Erhöhung von sechs beziehungsweise neun Prozent für zu gering. Sie stehe in keinem Verhältnis zu den gestiegenen Kosten, insbesondere den Personalkosten, mit denen der Berufsstand seit der letzten Anpassung im Jahr 2020 konfrontiert sei.

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Berufskrankheiten: Anerkennung zusätzlicher Erkrankungen auf den Weg gebracht

Das Bundeskabinett hat am 11.12.2024 eine Verordnung beschlossen, nach der drei neue Krankheiten als Berufskrankheiten anerkannt werden können: die Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter durch eine langjährige und intensive Belastung, Gonarthrose bei professionellen Fußballspielern sowie die chronische obstruktive Bronchitis einschließlich Emphysem durch langjährige Einwirkung von Quarzstaub.

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Strafverfahren: FDP für modernere Gestaltung

Die FDP-Fraktion hat den „Entwurf eines Gesetzes zur modernen und praxistauglichen Ausgestaltung des Strafverfahrens, zur Modernisierung der Zeugnisverweigerungsrechte in gerichtlichen Verfahren und zur Überarbeitung von Vermögensabschöpfung und Unterbringung im Jugendstrafrecht“ (BT-Drs. 20/14258) vorgelegt.

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