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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

AfD-Bundestagsfraktion: Kein Recht auf Ausschussvorsitz

Die AfD hat kein Recht darauf, den Vorsitz in Bundestagsausschüssen zu stellen. Ihre Kandidaten müssen weder gewählt noch geduldet werden. Dies teilt die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zu einem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) mit, mit dem zwei Organklagen der AfD-Fraktion im Bundestag teilweise als unbegründet zurückgewiesen und im Übrigen als unzulässig verworfen wurden.

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Gartenarbeiten: Bis zu 5.200 Euro Steuerbonus möglich

Wer seinen Garten nicht selbst pflegt, sondern Arbeiten an Dritte vergibt, kann die Kosten unter gewissen Umständen steuerlich geltend machen. Die Lohnsteuerhilfe Bayern erläutert, welche Arbeiten geltend gemacht werden können und wieviel es vom Fiskus zurückgibt.

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BaFin-Kontenvergleich: Meldefrist für die Girokonten der Banken hat begonnen

Alle Zahlungskontenanbieter in Deutschland müssen bis zum 30.09.2024 erstmals Daten zu ihren Zahlungskonten für Verbraucher an die Finanzaufsicht melden. Die Daten sind die Grundlage für den digitalen Kontenvergleich der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Anfang 2025 starten und Verbrauchern einen einfachen und entgeltfreien Vergleich von Girokonten ermöglichen soll.

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Klagebegehren: Keine Bezeichnung allein durch Abgabe der Steuererklärung innerhalb der Ausschlussfrist

Hat das Finanzgericht wirksam eine Ausschlussfrist nach § 65 Absatz 2 Satz 2 Finanzgerichtsordnung (FGO) zur Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens gesetzt, kann diese Frist nicht allein durch die fristgerechte Einreichung einer Steuererklärung beim Finanzamt gewahrt werden. Das hat das Finanzgericht (FG) Niedersachsen unter Verweis auf die ständige Rechtsprechung; des Bundesfinanzhofes (BFH) entschieden (Beschlüsse vom 26.01.1995, V B 63/94 und vom 25.07.2023, VIII B 31/22).

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Grunderwerbsteuer: Entlastung durch „Hessengeld“

In Hessen ist das digitale Antragsformular für das so genannte Hessengeld freigeschaltet worden. Damit können ab sofort Anträge zum neuen Förderinstrument für Eigenheim-Käufer gestellt werden. Der erste Auszahlungstermin ist für den 15.11.2024 geplant, wie das Finanzministerium des Landes mitteilt.

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