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Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Steuerbare Erfindertätigkeit: Nicht bei typischer Patentanwalt-Tätigkeit

Eine nachhaltige und damit steuerbare Erfindertätigkeit kann vorliegen, wenn der Erfinder oder sein Patentanwalt im Verfahren auf Erteilung des Patents die technische Verwertungsreife der Erfindung fördern. Hiervon abzugrenzen ist die typische Tätigkeit des Patentanwalts im Verfahren auf Erteilung des Patents, die keine erfinderische Tätigkeit darstellt. Dies stellt der Bundesfinanzhof (BFH) klar.

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