Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftHandyaufnahmen: Genießen urheberrechtlichen Schutz
Smartphone-Aufnahmen von Tagesgeschehnissen, zum Beispiel von Naturereignissen, sind urheberrechtlich geschützt. Die ausschließlichen Nutzungsrechte daran können an ein Medienunternehmen übertragen werden. Das hat das Landgericht (LG) Frankfurt am Main entschieden.
Außenprüfungen: Sachsen-Anhalt unterstützt Datenaustausch mit FinDrive-ST
Auch in Sachsen-Anhalt steht nun mit FinDrive ST eine zentrale Plattform zur Unterstützung des Datenaustausches im Rahmen von Außenprüfungen zur Verfügung. Darauf weist das Finanzministerium des Landes in einem Schreiben hin, wie der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt weiß.
Unterjähriger Wechsel der Gesellschafter: Verlustabzugsverbot greift teilweise
Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat über die Anwendung der Verlustabzugsbeschränkung nach § 8c Körperschaftsteuergesetz (KStG) und § 8d KStG in Verbindung mit § 10a Gewerbesteuergesetz (GewStG) bei einem unterjährigen Gesellschafterwechsel im Fall einer mehrstufigen körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Organschaft entschieden.
Förderprogramme: Steuerzahlerbund für Reduzierung
Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW) begrüßt in einer Stellungnahme zur Landtagsanhörung die Ankündigung der Landesregierung und den Antrag der FDP-Fraktion, die hohe Zahl der Förderprogramme auf den Prüfstand zu stellen.
Grundsteuergesetz Niedersachsen: Petition beim Niedersächsischen Landtag fordert Änderung
Im Zuge der Grundsteuerreform hat sich Niedersachsen im Niedersächsischen Grundsteuergesetz (NGrStG) für ein Flächen-Lage-Modell entschieden. Grundlage sind die Flächen des Grund und Bodens und des Gebäudes multipliziert mit einer Äquivalenzzahl (bestimmter Zahlenwert je Quadratmeter Boden und Gebäudefläche) und einem Lage-Faktor (Zu- oder Abschlag für die Lage des Grundstücks) für das jeweilige Grundstück.
Projektleiter infiziert sich mit Corona-Virus: Nicht immer liegt ein Arbeitsunfall vor
Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat sich in einer Entscheidung mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen es einen Arbeitsunfall darstellt, wenn bei einem Beschäftigen (hier: einem Projektleiter) eine Infektion mit dem Covid-19-Virus festgestellt wird. Das Ergebnis: Bei einer solchen Infektion muss es sich nicht unbedingt um einen Arbeitsunfall handeln.