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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Minijob 2025: Höherer Verdienst möglich

Menschen in einem Minijob dürfen 2025 durchschnittlich 556 Euro im Monat verdienen. Das sind 18 Euro mehr als im Vorjahr. In Ausnahmefällen darf die Grenze sogar um das Doppelte überschritten werden. Wie das funktioniert und bis zu welcher Grenze bei Minijobs weder Steuern noch Sozialabgaben fällig werden, erläutert die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH).

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Freie Universität Berlin: Mitglied der ver.di-Betriebsgruppe durfte abgemahnt werden

Das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin hat die Abmahnung gegenüber einem Mitglied der ver.di-Betriebsgruppe bei der Freien Universität (FU) Berlin wegen deren Aufrufs im Internet für rechtmäßig angesehen. In dem Aufruf wird der Universität vorgeworfen, sich tarifwidrig, mitbestimmungsfeindlich und antidemokratisch zu verhalten und dadurch den Rechtsruck und den Aufstieg der AfD zu befördern.

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Cum-Ex-Geschäfte: CDU/CSU-Fraktion stellt Große Anfrage

Die CDU/CSU-Fraktion macht die Cum-Ex-Geschäfte zum Thema einer Großen Anfrage (BT-Drs. 20/14356). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, ob Hamburg im Jahr 2016 das einzige der 16 Bundesländer gewesen ist, das die Rückforderungen zu Unrecht erhaltener Kapitalertragsteuererstattungen aus Cum-Ex-Geschäften verjähren lassen wollte.

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Kontaktdaten

Roth & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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