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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Ausländische Körperschaften: Was zu den gewerblich fingierten Einkünften gehört

Zu den bei ausländischen Körperschaften nach § 49 Absatz 1 Nr. 2 Buchst. f Satz 2 Einkommensteuergesetz alter Fassung (vor Geltung des mit dem Jahressteuergesetz 2018 angefügten Satzes 5) als gewerblich fingierten Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder Veräußerung inländischen Grundbesitzes gehört nicht die Teilwertabschreibung auf eine Regressforderung gegenüber einer Schwestergesellschaft, die dadurch erworben wurde, dass mit dem Erlös für die Veräußerung der inländischen Immobilie das Darlehen dieser Gesellschaft getilgt wurde.

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Corona-Novemberhilfe: Nicht für Düsseldorfer Karnevalsverein

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat zu Recht den Antrag eines Düsseldorfer Karnevalvereins zur Gewährung einer Corona-Novemberhilfe in Höhe von rund 21.000 Euro abgelehnt und eine vorläufig ausgezahlte Abschlagszahlung zurückgefordert. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf entschieden und damit die Klage des Vereins abgewiesen.

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Kontaktdaten

Roth & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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