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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

beA-Verbot gegenüber Finanzverwaltung: Droht nun doch

Elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung soll künftig nicht mehr über die besonderen elektronischen Postfächer von Anwaltschaft und Steuerberaterschaft erfolgen dürfen. Nach Protesten aus beiden Berufsgruppen war die entsprechende Regelung zwar wieder aus dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 gestrichen worden. Der Bundesrat will jedoch an ihr festhalten. Dies meldet die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK).

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Hund: Therapiewahl grundsätzlich Aufgabe des behandelnden Tierarztes

Die Therapiewahl ist grundsätzlich Aufgabe des behandelnden Tierarztes. Ein vom Hundebesitzer wahrgenommenes Hinken des linken Hinterlaufs bedeutet nicht, dass die Operation am rechten Hinterlauf behandlungsfehlerhaft erfolgte. Ein Laie könne nicht sicher auf die Ursache eines etwaigen Hinkens schließen, so das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. Häufig sei gerade die kollaterale Seite betroffen.

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Jahressteuergesetz 2024: Änderung in § 35a EStG

Der Bundestag hat am 18.10.2024 das Jahressteuergesetz (JStG 2024) unter Berücksichtigung der in letzter Sekunde beschlossenen Änderungen des Bundestagsfinanzausschusses gebilligt. Wie der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt meldet, hat § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) durch das JStG 2024 mit Wirkung ab 2025 eine Änderung erfahren.

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