Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftCum-Cum-Geschäfte: Grüne fragen nach Aufarbeitung
Der aktuelle Stand der Aufarbeitung und die Rückforderungen der Finanzbehörden aufgrund von Cum-Cum-Geschäften sind Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/536).
COMPACT-Verbot: Hat keinen Bestand
Das im Juni 2024 vom Bundesinnenministerium (BMI) ausgesprochene Verbot der COMPACT-Magazin GmbH ist rechtswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat es deshalb aufgehoben.
Ordentliche Kündigung angestellten Rechtsanwalts: Kanzlei hätte zuvor Änderungskündigung ansprechen müssen
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat entschieden, dass die ordentliche Kündigung eines angestellten Rechtsanwalts unwirksam ist, wenn eine zumutbare Änderungskündigung zuvor nicht angesprochen wurde. Die Konfrontation mit dieser Möglichkeit hätte den Anwalt möglicherweise dazu bewogen, sich doch dem für ihn weniger interessanten Bereich der Massenverfahren zuzuwenden. Auch ein behaupteter Wettbewerbsverstoß wegen einer in der Nachbarstadt aufgenommenen Tätigkeit habe keine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt. Über das Urteil vom 24.04.2025 (7 Sa 347/24) berichtete die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK).
Geplantes Info-Blatt zu § 4 Nr. 22 UStG: Steuerberaterverband nimmt Stellung
Aktuell arbeitet das Bundesfinanzministerium (BMF) an einem Informationsblatt zur Abgrenzung von Bildungsleistungen, die durch bestimmte Einrichtungen erbracht werden. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat sich den Entwurf angesehen. Sein Fazit: Es brauche Zeit und eine grundlegende Neuausrichtung.
Investitions-Booster: Vom Finanzausschuss gebilligt – mit Änderungen
Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf für einen steuerlichen Investitions-Booster (BT-Drs. 21/323) mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion gebilligt. Die AfD-Fraktion enthielt sich, die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten gegen den Gesetzentwurf.
Ehemann kannte Passwort für E-Mail-Account: Gericht bejaht Anscheinsvollmacht
Zugang zum E-Mail-Account reicht, um den Anschein einer Vollmacht zu setzen. Das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat entschieden, dass eine Einigung zwischen einer Immobilieneigentümerin und ihrer Versicherung vertraglich bindend ist, auch wenn das Angebot vom Ehemann kam. Weil sie ihm das Account-Passwort mitgeteilt hatte und er regelmäßig in ihrem Namen E-Mails verschickte, bejahte das Gericht den Anschein einer Vollmacht des Ehemanns, der die vertragliche Bindung der Immobilieneigentümerin bedingt.