Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftGrundsteuer: Belastungsverschiebungen möglich
Die Bundesregierung hat erneut versichert, dass eine aufkommensneutrale Reform der Grundsteuer angestrebt wird. „Belastungsverschiebungen im Einzelfall sind jedoch unvermeidbar und Konsequenz aus der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10.04.2018“, heißt es in ihrer Antwort (BT-Drs. 20/14448) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 20/14165).
Fernunterrichtsschutzgesetz: Gilt auch für Existenzgründer
Das Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht gilt nicht nur für Verbraucher, sondern auch für Personen, die sich mithilfe eines Online-Kurses eine Existenz aufbauen wollen. Dies hat das Landgericht (LG) München I entschieden und die Betreiberin einer Plattform für Online-Coaching zur Rückzahlung von 1.500 Euro an eine Kundin verurteilt.
Bekanntgabefiktion beim Steuerbescheid: Auf vier Tage verlängerte Zugangsvermutung
Ein Verwaltungsakt wie der Steuerbescheid wird nach den gesetzlichen Regelungen in der Abgabenordnung (AO) erst mit der Bekanntgabe wirksam (§ 124 AO). Bisher fingierte die AO im Fall der Übermittlung schriftlicher Verwaltungsakte durch die Post einen Bekanntgabezeitpunkt von drei Tagen ab Erlassdatum des Verwaltungsaktes.
Zahlung auf Geldauflage zur Einstellung eines Strafverfahrens: Kann insolvenzrechtlich angefochten werden
Auch von der Strafjustiz beschlossene Geldauflagen können insolvenzrechtlich angefochten und zurückgefordert werden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschieden. Richtiger Anfechtungsgegner sei das Land – auch für Zahlungen, die nicht der Landeskasse, sondern gemeinnützigen Einrichtungen zugutekommen.
Ladenöffnungszeiten: Können auch für „Automatenshop“ gelten
Ein „Automatenshop“ kann unter das Ladenöffnungsgesetz fallen – zumindest, wenn er aus mehreren Automaten besteht. Dass auch das Gaststättengesetz greift, zweifelt das Verwaltungsgericht (VG) Osnabrück – zumindest im zugrunde liegenden Fall – an.
Betrugs-E-Mails und Betrugsschreiben: BZSt warnt
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) warnt alle Steuerzahler vor Betrugs-E-Mails und -schreiben.