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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Erbschaftsteuer: Freibetrag bei einem zivilrechtlich als verstorben geltenden Elternteil

Verzichtet ein Kind (zum Beispiel der Sohn) zivilrechtlich wirksam gegenüber einem Elternteil (zum Beispiel dem Vater) auf seinen gesetzlichen Erbteil, so hat dieser Verzicht für die Erbschaftsteuer nicht zur Folge, dass beim Versterben des Elternteils (das heißt des Vaters) die Enkel des Erblassers den Freibetrag von 400.000 Euro erhalten. Vielmehr erhält der Enkel nur einen Freibetrag von 200.000 Euro. Der Verzicht auf den gesetzlichen Erbteil eines Abkömmlings scheidet somit als „Steuersparmodell“ für die Enkel des Erblassers aus. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

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Sexueller Übergriff: K.O.-Tropfen und Pipette sind keine „gefährlichen Werkzeuge“

Wer jemandem per Pipette so genannte K.O.-Tropfen ins Glas gibt, um die Person sexuell gefügig zu machen, nutzt kein „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des § 177 Absatz 8 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB). Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) unter Verweis auf Wortlaut und Gesetzessystematik entschieden, wie die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) mitteilt. Allerdings liege bei diesen Mitteln die Tatvariante des § 177 Absatz 8 Nr. 2b, „Herbeiführung einer konkreten Todesgefahr für das Opfer“, nahe.

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Amtliche Umsatzsteuer-Handausgabe 2023: Ist online

Ab sofort ist die aktuelle Ausgabe der Umsatzsteuer-Handausgabe in digitaler Form verfügbar. Hierauf weist das Bundesfinanzministerium (BMF) hin. Unter könne man auf eine übersichtliche Darstellung aller notwendigen aktuellen Bestimmungen für die Umsatzsteuer zugreifen.

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