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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Grundsteuer: Änderungen der Grundstücksverhältnisse müssen dem Finanzamt mitgeteilt werden

Im Rahmen der Grundsteuerreform wurden auf den Stichtag 01.01.2022 Grundsteuerwerte nach neuem Recht festgestellt (so genannte Hauptfeststellung). Diese bilden die Grundlage für die Steuererhebung der Grundsteuer durch Städte und Gemeinden ab 2025. Wenn nach dem 01.01.2022 Veränderungen der tatsächlichen Verhältnisse in Bezug auf das Grundstück eingetreten sind oder eintreten werden, die sich auf die bisherigen Wertfeststellungen auswirken können, müssen die Eigentümer das gegenüber dem Finanzamt anzeigen. Hierauf weist das Landesamt für Steuern (LfSt) Rheinland-Pfalz hin.

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Co-Working-Space: Reisekosten oder Fahrtkosten abrechnen?

So genannte Co-Working-Spaces erfreuen sich wachsender Beliebtheit – und zwar nicht nur bei Freiberuflern, sondern durchaus auch bei Angestellten. Für Letztere stellt sich die Frage, ob sie für Aufenthalte in solchen Gemeinschaftsbüros Reisekosten abrechnen oder lediglich Fahrtkosten absetzen dürfen. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) erläutert, wann ein Co-Working-Space als erste Tätigkeitsstätte gilt und was das steuerlich bedeutet.

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