Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftNach Zwangsabstieg: Fußballverein scheitert mit Schadensersatzklage
Ein Sportverein nimmt einen regionalen Fußballverband wegen eines zu Unrecht angeordneten Zwangsabstiegs seiner 1. Fußballmannschaft (Herren) aus der Regionalliga Nord zum Ende der Spielzeit 2013/2014 auf Ersatz von Vermögensschäden in Anspruch. Hiermit ist er durch alle Instanzen hinweg gescheitert.
Wohnnutzung: Ermittlung der Bewirtschaftungskosten
Das Bundesfinanzministerium (BMF) gibt in einem Schreiben gemäß § 187 Absatz 3 Satz 4 Bewertungsgesetz (BewG) die maßgebenden Verbraucherpeisindizes zur Anpassung der Basiswerte für Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten für Wohnnutzung aus Anlage 23 BewG bekannt, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2025 anzuwenden sind.
Volljährigenadoption: Gesetzliche Regelungen zu namensrechtlichen Folgen sind verfassungsgemäß
Eine volljährige Person, die adoptiert wird, darf infolge der Adoption ihren bisherigen Nachnamen nicht unverändert fortführen. Dies ist mit dem Grundgesetz vereinbar, und zwar auch im Fall einer Volljährigenadoption mit so genannten schwachen Wirkungen, wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) jetzt auf eine Vorlage des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden hat.
Steuer-Gewerkschaft fordert: Gesetze und Regeln auch für Plattformen und Händler aus Drittstaaten durchzusetzen
Angesichts der anhaltenden Paketflut aus Drittstaaten fordern der Handelsverband Deutschland (HDE), die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die konsequente Durchsetzung europäischer Standards bei Produktsicherheit, Umwelt- und Verbraucherschutz auch gegenüber Plattformen und Handelsunternehmen aus Drittstaaten. In einem gemeinsamen Positionspapier machen die drei Verbände auf die aktuellen Wettbewerbsverzerrungen, Gefährdungen für die Verbraucher sowie massenhafte Zollverstöße aufmerksam und stellen notwendige kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen für die Abstellung der Missstände vor.
Pensions-Sicherungs-Verein: Verjährungsfrist für kapitalisierte Forderungen beträgt 30 Jahre
Die Ansprüche und Anwartschaften der Berechtigten gegen den Arbeitgeber, die mit der Insolvenzeröffnung kraft Gesetzes auf den Pensions-Sicherungs-Verein übergehen, sind und bleiben Ansprüche auf Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung. Da sie mit der Insolvenzeröffnung als Kapitalsumme zur Insolvenztabelle anzumelden sind, haben sie nicht den Charakter wiederkehrender Leistungen. Die Forderungen des Pensions-Sicherungs-Vereins verjähren daher laut Bundesarbeitsgericht (BAG) in 30 und nicht bereits in der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren.
Petition zur Einkommensteuer: Verpflichtende Durchführung einer Günstigerprüfung bei Abfindungszahlungen
Mit einer aktuellen Petition wird gefordert, bei Einkommensteuererklärungen eine Günstigerprüfung bei Abfindungszahlungen hinsichtlich der Veranlagungsart (gemeinsame oder Einzelveranlagung) verpflichtend durch das Finanzamt durchführen zu lassen.
