Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftZweitwohnungssteuer Erhebung jetzt auch in Fehmarn rechtmäßig
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat über die Klage eines in Niedersachsen lebenden Klägers entschieden, der auf Fehmarn in Burgtiefe eine Zweitwohnung besitzt und sich gegen die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer für die Jahre 2020 und 2021 gewandt hatte. Das OVG hat die Klage abgewiesen und damit das Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) geändert.
Hochverdienende: Bundesregierung strebt gerechtere Besteuerung an
Die Bundesregierung bleibt ihrem Engagement einer gerechten, progressiven Besteuerung auf internationaler Ebene verpflichtet. Dies teilt sie in ihrer Antwort (BT-Drs. 20/14523) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 20/14373) mit, die sich nach Plänen zur Mindestbesteuerung von Hochverdienenden erkundigt hatte.
Arktiskreuzfahrt: Minderung wegen Fehlens des Gepäcks
Zwei Pauschalreisende müssen bei einer Kreuzfahrt in die Arktis auf ihr Gepäck verzichten. Es war beim Hinflug zu spät ausgeliefert worden. Jetzt dürfen sie den gezahlten Reisepreis um 30 Prozent mindern. Das entschied das Landgericht (LG) München II. Auch bekommen sie mehr Geld für die nötigen Ersatzbeschaffungen erstattet, nicht aber Schadensersatz für vertane Urlaubszeit.
Ex-BSI-Präsident Schönbohm: Mit Klage gegen Bundesinnenministerium wegen Mobbings erfolglos
Dem früheren Präsidenten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Arne Schönbohm steht kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Mobbings oder einer sonstigen Verletzung der Fürsorgepflicht durch seinen Dienstherrn, das Bundesinnenministerium (BMI), zu. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Köln entschieden und damit eine Schadensersatzklage Schönbohms gegen das BMI abgewiesen.
Post-Covid-Syndrom: Wissenschaftliche Erkenntnisse reichen für Anerkennung durch gesetzliche Unfallversicherung aus
Aktuell bestehen ausreichende medizinische Erkenntnisse für die Anerkennung eines Post-Covid-Syndroms als Folge einer anerkannten Berufskrankheit durch die gesetzliche Unfallversicherung. Dies stellt das Sozialgericht (SG) Heilbronn klar.
Berichterstattung über laufendes Strafverfahren: Setzt vorausgehende Konfrontation des Betroffenen mit den Vorwürfen voraus
Die Berichterstattung über ein laufendes Strafverfahren ist gemäß den Anforderungen an die Verdachtsberichterstattung unter anderem daran gebunden, dass der Angeklagte vor der Veröffentlichung Gelegenheit zur Stellungnahme hatte. Auch muss seine Reaktion in die Berichterstattung einfließen, wie das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main klarstellt.
