Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftOrdentliche Kündigung angestellten Rechtsanwalts: Kanzlei hätte zuvor Änderungskündigung ansprechen müssen
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat entschieden, dass die ordentliche Kündigung eines angestellten Rechtsanwalts unwirksam ist, wenn eine zumutbare Änderungskündigung zuvor nicht angesprochen wurde. Die Konfrontation mit dieser Möglichkeit hätte den Anwalt möglicherweise dazu bewogen, sich doch dem für ihn weniger interessanten Bereich der Massenverfahren zuzuwenden. Auch ein behaupteter Wettbewerbsverstoß wegen einer in der Nachbarstadt aufgenommenen Tätigkeit habe keine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt. Über das Urteil vom 24.04.2025 (7 Sa 347/24) berichtete die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK).
Geplantes Info-Blatt zu § 4 Nr. 22 UStG: Steuerberaterverband nimmt Stellung
Aktuell arbeitet das Bundesfinanzministerium (BMF) an einem Informationsblatt zur Abgrenzung von Bildungsleistungen, die durch bestimmte Einrichtungen erbracht werden. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat sich den Entwurf angesehen. Sein Fazit: Es brauche Zeit und eine grundlegende Neuausrichtung.
Investitions-Booster: Vom Finanzausschuss gebilligt – mit Änderungen
Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf für einen steuerlichen Investitions-Booster (BT-Drs. 21/323) mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion gebilligt. Die AfD-Fraktion enthielt sich, die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten gegen den Gesetzentwurf.
Ehemann kannte Passwort für E-Mail-Account: Gericht bejaht Anscheinsvollmacht
Zugang zum E-Mail-Account reicht, um den Anschein einer Vollmacht zu setzen. Das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat entschieden, dass eine Einigung zwischen einer Immobilieneigentümerin und ihrer Versicherung vertraglich bindend ist, auch wenn das Angebot vom Ehemann kam. Weil sie ihm das Account-Passwort mitgeteilt hatte und er regelmäßig in ihrem Namen E-Mails verschickte, bejahte das Gericht den Anschein einer Vollmacht des Ehemanns, der die vertragliche Bindung der Immobilieneigentümerin bedingt.
Handyaufnahmen: Genießen urheberrechtlichen Schutz
Smartphone-Aufnahmen von Tagesgeschehnissen, zum Beispiel von Naturereignissen, sind urheberrechtlich geschützt. Die ausschließlichen Nutzungsrechte daran können an ein Medienunternehmen übertragen werden. Das hat das Landgericht (LG) Frankfurt am Main entschieden.
Außenprüfungen: Sachsen-Anhalt unterstützt Datenaustausch mit FinDrive-ST
Auch in Sachsen-Anhalt steht nun mit FinDrive ST eine zentrale Plattform zur Unterstützung des Datenaustausches im Rahmen von Außenprüfungen zur Verfügung. Darauf weist das Finanzministerium des Landes in einem Schreiben hin, wie der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt weiß.