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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Arbeitskleidung: Was abgesetzt werden darf

Wer spezielle Arbeitskleidung benötigt, kann die Kosten dafür unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen. Für Influencer, die auf ihren Social-Media-Kanälen Mode präsentieren, gilt das nicht. Auf ein entsprechendes Urteil des Finanzgerichts (FG) Niedersachsen weist die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) hin.

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Erfolglose Kinderwunschbehandlung: Krankenkasse muss für drei Versuche mit derselben Methode zahlen

Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat eine für die Praxis bedeutsame Auslegung der Vorschrift vorgenommen, nach der die Krankenkassen die Kosten für drei erfolglose Versuche der Kinderwunschbehandlung übernehmen müssen. Für die Anzahl der erfolglosen Versuche sei nur auf dieselbe Behandlungsmethode abzustellen. Wurden daneben auch weitere erfolglose Versuche mit anderen Methoden unternommen, so sei dies grundsätzlich unbeachtlich.

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