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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Reiseroulette: Reiseveranstalter kann Reiseinfos erst einmal zurückhalten

Bei Fortuna-, Joker-, Glücks- oder Roulettereisen darf der Reiseveranstalter Informationen zu Hotel und Flugzeiten kurzfristiger zur Verfügung stellen als bei normalen Reisen. Es reiche, wenn der Reisende die Infos acht bis zehn Tage vor Reiseantritt bekomme, so das Amtsgericht (AG) München. Die Klage gegen eine Reiseveranstalterin auf Rückzahlung einer Anzahlung für eine Pauschalreise in Höhe von 580 Euro wies das Gericht ab.

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Gesetz im Bereich des BMF: Geringerer Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Der jährliche Erfüllungsaufwand für die deutsche Wirtschaft ist in der zu Ende gehenden Wahlperiode aufgrund von Gesetzen und Verordnungen im Bereich des Bundesfinanzministeriums (BMF) um 1,8 Milliarden Euro gesunken. Das geht aus der Antwort (BT-Drs. 20/14696) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion (BT-Drs. 20/14396) mit dem Titel „60 Fragen zur Amtszeit des Bundesministers der Finanzen“ hervor. Der einmalige Erfüllungsaufwand betrug demnach 0,6 Milliarden Euro.

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Kontaktdaten

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Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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