Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftMaklervertrag: Streit mit Lebensgefährten der Kundin rechtfertigt Kündigung nicht
Muss eine Kundin die Maklerprovision bezahlen, wenn der Makler den Vertrag nachträglich wegen nicht in ihrer Person liegender Gründe kündigt? Diese Frage hat das Landgericht (LG) Koblenz verneint.
Nach Roma-Ritus geschlossene Ehe: Keine Ehe im Sinne deutschen Einkommensteuerrechts
Eine in Rumänien nach traditionellem Roma-Ritus geschlossene Ehe erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung nach deutschem Einkommensteuerrecht. Das hat das Finanzgericht (FG) Hessen in einem Eilverfahren entschieden.
Realschullehrer hält Cocktailkurse: Keine höhere Besoldung
Das Halten von Cocktailkursen rechtfertigt keine höhere Besoldung eines Realschullehrers. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Aachen festgestellt.
Grundsteuer: So beantragt man eine „fehlerbeseitigende Wertfortschreibung“
Sind die im Grundsteuerwertbescheid festgesetzten Daten fehlerhaft, so kann man eine so genannte fehlerbeseitigende Fortschreibung beantragen. Hierauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) Nordrhein-Westfalen hin.
Reiseroulette: Reiseveranstalter kann Reiseinfos erst einmal zurückhalten
Bei Fortuna-, Joker-, Glücks- oder Roulettereisen darf der Reiseveranstalter Informationen zu Hotel und Flugzeiten kurzfristiger zur Verfügung stellen als bei normalen Reisen. Es reiche, wenn der Reisende die Infos acht bis zehn Tage vor Reiseantritt bekomme, so das Amtsgericht (AG) München. Die Klage gegen eine Reiseveranstalterin auf Rückzahlung einer Anzahlung für eine Pauschalreise in Höhe von 580 Euro wies das Gericht ab.
Gesetz im Bereich des BMF: Geringerer Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Der jährliche Erfüllungsaufwand für die deutsche Wirtschaft ist in der zu Ende gehenden Wahlperiode aufgrund von Gesetzen und Verordnungen im Bereich des Bundesfinanzministeriums (BMF) um 1,8 Milliarden Euro gesunken. Das geht aus der Antwort (BT-Drs. 20/14696) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion (BT-Drs. 20/14396) mit dem Titel „60 Fragen zur Amtszeit des Bundesministers der Finanzen“ hervor. Der einmalige Erfüllungsaufwand betrug demnach 0,6 Milliarden Euro.
