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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Cum/Ex: Strafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung

Das Landgericht (LG) München I hat gegen zwei Männer wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung die Anklage der Staatsanwaltschaft München I unverändert zugelassen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten gemeinschaftliche Steuerhinterziehung in vier Fällen mittels so genannter Cum/Ex-Aktiengeschäften vor.

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Kollegen wegen gewerkschaftlichen Engagements bedroht: Straßenbahnfahrer durfte entlassen werden

Ein Straßenbahnfahrer übt in einer privaten Facebook-Gruppe, in der sich Kollegen zusammengeschlossen haben, Kritik an ver.di – mit einem Bild, durch das sich in der Gewerkschaft engagierte Beschäftigte der Arbeitgeberin bedroht fühlten. Den Straßenbahnfahrer kostete das jetzt seinen Job. Das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin hat seine ordentliche Kündigung durch die Arbeitgeberin als wirksam bestätigt. Mit dem Facebook-Beitrag habe der Fahrer den Betriebsfrieden konkret und nachhaltig gestört.

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Trotz Anspruchs auf Kita-Platz: Gemeinde haftet nicht für private Betreuungskosten

Eine Gemeinde ist nicht ohne Weiteres zum Schadensersatz verpflichtet, wenn sie den Anspruch auf einen Kita-Platz nicht erfüllen kann. Bevor die Eltern die Kosten für eine anderweitige Betreuung ihrer Kinder erstattet bekommen, müssen sie vor dem Verwaltungsgericht (VG) auf Zuweisung des Kita-Platzes klagen. Der Anspruch auf Kostenerstattung durch die Gemeinde setze nämlich voraus, dass alle Rechtsschutzmittel auf Zuteilung eines Kita-Platzes erfolglos ausgeschöpft sind, stellt das Landgericht (LG) Frankenthal klar – und wies die auf Schadensersatz gerichtete Klage einer jungen Mutter gegen die Stadt Ludwigshafen ab.

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Entgeltfortzahlungsansprüche bei Corona-Infektion: Arbeitgeber haben keine Erstattungsansprüche

Eine Arbeitgeberin hat gegen den Landschaftsverband Rheinland keinen Anspruch auf Erstattung des Arbeitsentgelts, das sie ihrem im November 2022 mit dem Corona-Virus infizierten Arbeitnehmer weitergezahlt hatte. Mit einem Grundsatzurteil hat das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf die Frage, wer das finanzielle Risiko eines Arbeitsausfalls infolge einer coronabedingten Absonderung eines Arbeitnehmers zu tragen hat, zulasten der klagenden Arbeitgeberin beantwortet. Dieselbe Rechtsfrage ist Gegenstand weiterer rund 300 Klagen von Arbeitgebern, die beim VG Düsseldorf seit Anfang August 2024 eingegangen sind.

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