Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft„Ossi“-Aufkleber: Strafbarkeit wegen mittiger Buchstaben erneut zu überprüfen
Ein Mann hatte einen Ossi-Aufkleber auf seinem Kfz angebracht. Die Staatsanwaltschaft witterte eine Straftat: Die beiden S in der Mitte des Wortes glichen den verbotenen SS-Runen. Doch das Amtsgericht (AG) Northeim sprach den Mann frei. Ob es dabei bleibt, ist allerdings offen. Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hat den Freispruch aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.
Schülerfirmen in Baden-Württemberg: Bleiben von Umsatzsteuerpflicht befreit
Schülerfirmen im Land müssen auch künftig keine Umsatzsteuer zahlen. Baden-Württemberg war mit einer entsprechenden Initiative beim Bund und den anderen Ländern erfolgreich. Damit ändert sich für Schülerfirmen an öffentlichen Schulen im Land auch ab 2027 nichts, wie das Finanzministerium des Landes mitteilt.
Nachlassüberschuldung verkannt: Erbschaftsannahme anfechtbar
Wer einen überschuldeten Nachlass erbt, kann innerhalb einer Frist von sechs Wochen das Erbe ausschlagen. Sonst gilt die Erbschaft als angenommen und er haftet für die dem Nachlass zuzuordnenden Schulden. War dem Erben nicht bekannt, dass der Nachlass überschuldet ist, kann noch die Anfechtung wegen Irrtums helfen. Hierauf weist das Landgericht (LG) Frankenthal
Vertretung in Steuersachen: Neue Vollmachts-Muster
Das Bundesfinanzministerium (BMF) informiert in einem Schreiben über die Neufassung der Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen und des Merkblatts zur Verwendung der amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen.
Abfallrecht: Fruchtsaft auch mit Kohlensäure pfandfrei
Ein Getränk, dass zu 99 Prozent aus Fruchtsaft besteht, ist trotz des Zusatzes von Kohlensäure abfallrechtlich als solcher anzusehen und daher pfandfrei. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg für das Getränk „PriSecco Cuvée Nr. 11 unreifer Apfel/Eichenlaub“ entschieden.
Hacker als Quelle: Zuverlässigkeit besonders sorgfältig zu prüfen
Stützt sich die Berichterstattung über rechtsextremistische Inhalte eines Chatverlaufs einer namentlich benannten Person auf eine von einem Hacker erstellte html-Datei, muss die Authentizität der Datei und die Vertrauenswürdigkeit des Hackers besonders sorgfältig geprüft werden. Das stellt das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main klar.