Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftDS-GVO-Verstoß: Aufsichtsbehörde muss nicht unbedingt einschreiten
Wird gegen den in der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verbürgten Schutz personenbezogener Daten verstoßen, so heißt das nicht, dass die zuständige Aufsichtsbehörde immer eine Abhilfemaßnahme ergreifen und insbesondere eine Geldbuße verhängen muss. Laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) kann die Aufsichtsbehörde hiervon absehen, wenn der Verantwortliche bereits von sich aus die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat.
Bestätigt: Kein Eilrechtsschutz gegen Zaun um Görlitzer Park
Es bleibt dabei: Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg kann derzeit nichts gegen die beabsichtigte Umzäunung des Görlitzer Parks tun. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat einen Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin vom 10.07.2024 (VG 2 L 82/24) bestätigt.
Corona-Schlussabrechnungen: Fristende steht bevor
Am 30.09.2024 endet die Frist für die Corona-Schlussabrechnungen. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) gibt letzte Hinweise dazu und informiert über das weitere Prozedere.
Mutterschutz nach Fehlgeburt: Verfassungsbeschwerde mangels Fristwahrung erfolglos
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verfassungsbeschwerde mehrerer Frauen, die eine Fehlgeburt nach der zwölften, aber vor der 24. Schwangerschaftswoche erlitten haben, nicht zur Entscheidung angenommen. Die Frauen hatten das Ziel verfolgt, wie Entbindende behandelt zu werden, die unter die Schutzfristen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) fallen.
Volksverhetzung: Nicht bei Holocaustleugnen in Brief ans Finanzamt
Wenn jemand in einem Brief an eine Behörde den Holocaust leugnet, macht er sich damit nicht wegen Volksverhetzung strafbar. Es fehlt an einer tatbestandsmäßigen Handlung, bestätigt der Bundesgerichtshof (BGH). Insbesondere liege kein Verbreiten im Sinne des § 130 Strafgesetzbuch (StGB) vor.
Landwirte: Bundesregierung verteidigt Senkung des Durchschnittssatzes
Die Bundesregierung hat im Finanzausschuss die geplante Senkung des Durchschnittssatzes für Landwirte von neun auf 7,8 Prozent mit Verweis auf europarechtliche Vorgaben verteidigt. Man könne von unionsrechtlichen Vorgaben nicht abweichen, erklärte Staatssekretärin Katja Hessel (FDP) am 25.09.2024 im Finanzausschuss des Bundestages im Rahmen einer Unterrichtung (BT-Drs. 20/11920). Es bestehe die Gefahr, dass die EU die Anwendung der Pauschalversteuerung dann gänzlich untersage. Die Kürzung des Durchschnittssatzes ist im Entwurf für das Jahressteuergesetz 2024 (BT-Drs. 20/12780) vorgesehen.