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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Pflegekosten: Was man absetzen kann

Aufwendungen, die wegen einer Pflegebedürftigkeit beziehungsweise einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz entstehen, sind als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig. Hierauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen hin.

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Verpflichtende Integrationskurse: Grundsätzlich EU-rechtskonform

Dass Personen, denen internationaler Schutz zuerkannt worden ist, eine Integrationsprüfung bestehen müssen, widerspricht dem Unionsrecht unter bestimmten Voraussetzungen nicht. Allerdings dürfe das Nichtbestehen einer solchen Prüfung nicht systematisch geahndet werden, mahnt der Europäische Gerichtshof (EuGH).

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Kontaktdaten

Roth & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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