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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

E-Rezept: Nachweis der außergewöhnlichen Belastung

Mit Wirkung zum 01.01.2024 wurde in Deutschland die Einführung von E-Rezepten umgesetzt. Versicherte haben nun die Möglichkeit, verschreibungspflichtige Arzneimittel auf elektronischem Wege zu erhalten. Dieses können sie beispielsweise mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte einlösen.

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Betreiber von Online-Marktplätzen: EuGH-Generalanwalt nimmt Klarstellungen vor

Wer einen Online-Marktplatz betreibt, haftet unter bestimmten Voraussetzungen nicht für den Inhalt der auf seinem Marktplatz veröffentlichten Anzeigen. Er muss als Auftragsverarbeiter aber zum Schutz der in den Anzeigen enthaltenen personenbezogenen Daten organisatorische und technische Maßnahmen ergreifen. Das hat der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Maciej Szpunar klargestellt.

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Kontaktdaten

Roth & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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