Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftE-Rezept: Nachweis der außergewöhnlichen Belastung
Mit Wirkung zum 01.01.2024 wurde in Deutschland die Einführung von E-Rezepten umgesetzt. Versicherte haben nun die Möglichkeit, verschreibungspflichtige Arzneimittel auf elektronischem Wege zu erhalten. Dieses können sie beispielsweise mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte einlösen.
Integrationsamt: Muss Zustimmung für außerordentliche Kündigung einer städtischen Beschäftigten erteilen
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) als Integrationsamt muss die Zustimmung für die außerordentliche Kündigung einer mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellten städtischen Beschäftigten erteilen. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen entschieden.
Gewinnermittlungsart: Steuerpflichtiger bleibt in der Regel an einmal getroffene Wahl gebunden
Die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich ist der gesetzessystematische Regelfall. Die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung kommt nur bei Erfüllung der in § 4 Absatz 3 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes genannten Voraussetzungen in Betracht. Das hält der Bundesfinanzhof (BFH) fest.
Betreiber von Online-Marktplätzen: EuGH-Generalanwalt nimmt Klarstellungen vor
Wer einen Online-Marktplatz betreibt, haftet unter bestimmten Voraussetzungen nicht für den Inhalt der auf seinem Marktplatz veröffentlichten Anzeigen. Er muss als Auftragsverarbeiter aber zum Schutz der in den Anzeigen enthaltenen personenbezogenen Daten organisatorische und technische Maßnahmen ergreifen. Das hat der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Maciej Szpunar klargestellt.
Spitzenkandidatin des BSW: Muss nicht zur „Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl“ eingeladen werden
Die Spitzenkandidatin für die Bundestagswahl 2025 der Partei „Bündnis Sahra Wagenknecht“ (BSW) muss nicht zur ARD-Sendung „Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl“ eingeladen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Köln entschieden und damit einen Eilantrag der Partei abgelehnt.
„Negativzinsen“ auf Einlagen: Klauseln sind unwirksam
Die von verschiedenen Banken und einer Sparkasse gegenüber Verbrauchern verwendeten Klausen zu Entgelten für die Verwahrung von Einlagen auf Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten sind unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
