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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Werklohnrechnung gehackt und unbefugt verändert: Kunde muss nicht noch einmal zahlen

Wenn eine per E-Mail versandte Werklohnrechnung gehackt und unbefugt verändert wird und der Kunde deshalb an einen unbekannten Dritten zahlt, muss er nicht noch einmal an den Werkunternehmer zahlen, wenn dieser die Rechnung ohne Ende-zu-Ende-Verschlüsselung versandt hat und deshalb gegen ihn ein Schadensersatzanspruch aus Artikel 82 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) besteht. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein entschieden.

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Behördlich angeordnete Rindertötung: Landwirt erhält keine Entschädigung

Ein Landwirt, dem die Städteregion Aachen als Tierschutzbehörde im Jahr 2019 nach amtlicher Feststellung eines überwiegend positiven BHV1-Befunds (Rinderherpes) aufgegeben hatte, nahezu seinen gesamten Rinderbestand tierschutzgerecht töten zu lassen, bekommt keine Entschädigung für die getöteten Tiere. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Aachen entschieden.

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Steuergesetze: Liste zur Evaluierung veröffentlicht

Die Bundesregierung hat eine Liste mit gesetzlich beschlossenen Evaluierungen von Steuergesetzen veröffentlicht. Diese ist Teil der Antwort (BT-Drs. 20/14872) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (BT-Drs. 20/13136). Darüber hinaus sei es aber auch „gängige Praxis“, Regelungen zu evaluieren, selbst wenn dies nicht gesetzlich vorgeschrieben sei, erklärt die Regierung weiter und führt aus: „Die Bundesregierung hat sich in ihren Subventionspolitischen Leitlinien selbst verpflichtet, Subventionen (Finanzhilfen und Steuervergünstigungen) grundsätzlich regelmäßig zu evaluieren.“

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Profifußballer zeigt sich mit neuer Freundin: Bericht über vergangene Beziehung dennoch nicht berechtigt

Ein Profifußballspieler macht Angaben über seine gegenwärtige Beziehung und zeigt sich öffentlich mit seiner Freundin: Das allein macht die Berichterstattung über eine vergangene Beziehung nicht rechtmäßig. Der Umfang der so genannten Selbstöffnung sei gerade im Hinblick auf intime Beziehungen des Betroffenen eher eng zu ziehen ist, stellt das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main klar.

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