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Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Steuerbescheid: Ein Tag mehr Zeit für Zustellung

Versendet eine Behörde einen Brief, zum Beispiel einen Steuerbescheid, erfolgt das in der Regel über den Postweg. Da normale Briefe keine Sendungsverfolgung ermöglichen, ist es schwierig zu überprüfen, wann der Brief dem Steuerpflichtigen zugestellt wurde. Daher gilt für die Verwaltung eine gesetzliche Vermutungsregel, wann der Brief beim Empfänger eingegangen ist. Diese so genannte Zustellungsfiktion hat sich mit Jahresbeginn 2025 von drei auf vier Tage erhöht, wie die Lohnsteuerhilfe Bayern meldet. Damit sei den längeren Laufzeitvorgaben für die Zustellung von Briefen durch das Postrechtsmodernisierungsgesetz vom Sommer 2024 steuerrechtlich Rechnung getragen worden.

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Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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