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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Verfahren wegen Verzichts auf NRW-Soforthilfen 2020: Berufung zugelassen

Die Annahme des Verwaltungsgerichts (VG) Gelsenkirchen in zwei Urteilen vom 26.11.2024, der formularmäßig erklärte Verzicht auf NRW-Soforthilfen 2020 sei unwirksam, ist nach Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen ernstlich zweifelhaft. Es hat deshalb nach Eingang der Rechtsmittelbegründung des Landes die Berufung zugelassen, um die Wirksamkeit eines über das Rückmeldeformular erklärten Verzichts in einem Berufungsverfahren zu überprüfen.

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Gruppenunfallversicherung und 50 Euro-Freigrenze

Schließt der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer eine Unfallversicherung ab, kann sich ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil ergeben. Hierbei ist laut Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt zu unterscheiden, wer die Rechte aus dem Versicherungsvertrag ausüben kann. Kann die Rechte aus der Versicherung ausschließlich der Arbeitgeber ausüben, stelle die Beitragszahlung des Arbeitgebers keinen Arbeitslohn dar. In diesem Fall führe erst die Auszahlung einer Versicherungsleistung zu Arbeitslohn.

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Kontaktdaten

Roth & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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