Preloader Icon

Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Automatenkiosk: Darf vorerst weiterhin auch an Sonn- und Feiertagen öffnen

Ein so genannter Automatenkiosk darf vorläufig weiter an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein, weil er voraussichtlich nicht den Regelungen des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen über den Ladenschluss unterfällt. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Bundeslandes im Eilverfahren entschieden und damit einen Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Köln geändert.

mehr lesen

Imagewerbung einer Soziallotterie: Ist Werbung im Sinne des Glücksspielstaatsvertrags

Verwendet der Anbieter einer Soziallotterie sein Logo im Rahmen seiner satzungsbezogenen, gemeinnützigen Tätigkeit als Aufdruck auf Informations- und Bildungsmaterialien, ist dies Werbung im Sinne des Glücksspielstaatsvertrags, wenn hiermit aus der Perspektive eines durchschnittlichen Betrachters mindestens auch das Ziel verfolgt wird, den Absatz des Glücksspielangebots zu fördern. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden.

mehr lesen

Freistellung während der Kündigungsfrist: Unterlassen anderweitigen Verdienstes nicht böswillig

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich und stellt den Arbeitnehmer trotz seines Beschäftigungsanspruchs von der Arbeit frei, so ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, sich während der Freistellung einen neuen Job zu suchen. Er unterlässt in der Regel nicht böswillig im Sinne des § 615 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) anderweitigen Verdienst, wenn er nicht schon vor Ablauf der Kündigungsfrist ein anderweitiges Beschäftigungsverhältnis eingeht.

mehr lesen

Allein Wahrung verfahrensrechtlicher Position: Auffangstreitwert bestimmt Streitwert

Ist das Klagebegehren vor einem Finanzgericht (FG) nur auf die isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung gerichtet und geht es dem Kläger in dem Verfahren nicht um die Herabsetzung der Steuer, sondern um die Wahrung der verfahrensrechtlichen Position, bietet der Sach- und Streitstand keine genügenden Anhaltspunkte zur Bestimmung des finanziellen Interesses. Der Streitwert ist dann mit dem Auffangstreitwert anzunehmen. Dies hat das Finanzgericht (FG) Düsseldorf entschieden.

mehr lesen
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner