Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftUnternehmen: Regierung hält Berichtspflichten für zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort (BT-Drs. 20/14901) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 20/14589) auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um „Doppelreporting“ zu vermeiden.
Gewaltschutzgesetz: Kommt
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 14.02.2025 dem so genannten Gewalthilfegesetz zugestimmt. Es gibt Frauen und Kindern unter anderem einen Anspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.
Virtuelle Automatensteuer: Rechtmäßigkeit nicht ernstlich zweifelhaft
Die Besteuerung von Einsätzen aus einem virtuellen Automatenspiel gemäß §§ 36 ff. des Rennwett- und Lotteriegesetzes ist bei summarischer Beurteilung mit verfassungsrechtlichen und unionsrechtlichen Vorgaben vereinbar. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) im Anschluss an seine bisherige Rechtsprechung entschieden.
Höherer Spitzensteuersatz: Würde 14 Milliarden Euro mehr bringen
Ein auf 45 Prozent erhöhter Spitzensteuersatz würde im Jahr 2025 die Steuereinnahmen um 14 Milliarden Euro wachsen lassen. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 20/14903) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 20/14621).
Große Erben: 2,1 Milliarden Euro an Steuern erlassen
2,1 Milliarden Euro hat der Fiskus Steuerpflichtigen im Jahr 2023 im Rahmen der Verschonungsbedarfsprüfung nach §28a des Erbschaftssteuergesetzes (ErbStG) erlassen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/14895) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (BT-Drs. 20/14576) hervor. Es handelte sich dabei um 26 Fälle mit einem Gesamtwert von 6,3 Milliarden Euro.
Bank informiert Kunden unzureichend: Kein Anspruch auf Zinsen mehr
Eine Bank, die in einem Kreditvertrag mit einem Verbraucher gegen ihre Informationspflicht verstößt, kann ihren Anspruch auf die Zinsen verlieren. Diese im polnischen Recht vorgesehene Rechtsfolge ist mit EU-Recht vereinbar, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden hat.
